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Reisekrankenversicherung Alltours

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Bei der Reisebuchung über Alltours bietet der Reiseveranstalter den passenden Versicherungsschutz durch eine auf die Reise abgestimmt Reisekrankenversicherung an.

Leistungen bei ambulanter Behandlung

  • Erstattung von ambulanten Behandlungskosten
  • Erstattung von Kosten für Arzneimittel und Verbandsmittel
  • Kostenübernahme bei ärztlich verordneten Heilbehandlungen
  • Kostenerstattung für Hilfsmittel bis zu 350 Euro
  • Erstattung von zahnmedizinischen Behandlungen bis zu 350 Euro

Leistungen bei stationärer Behandlung

  • Übernahme aller Behandlungs- und Aufenthaltskosten
  • Optionale Zahlung von Krankenhaustagegeld
  • Kostenübernahme für Begleitperson eines versicherten Kindes

Rücktransport

  • Volle Kostenerstattung bei Organisation über die Assistance
  • medizinisch notwendiger Rücktransport im Ambulanzflieger
  • Übernahme von Überführungskosten im Todesfall

Ausschlüsse

  • Keine Kostenübernahme bei geplanten Heilbehandlungen im Ausland
  • Keine Kostenübernahme bei alkoholbedingten Verletzungen und Unfällen
  • Keine Kostenübernahme für psychoanalytische und psychotherapeutische Maßnahmen

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung sind sowohl vom Reiseland als auch von den persönlichen Angaben des Versicherungsnehmers abhängig. Der seiteninterne Tarifrechner stellt zahlreiche Anbieter der Reisekrankenversicherung im direkten Vergleich gegenüber. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie direkt zum Tarifrechner und können im Anschluss daran die für Sie passende Reisekrankenversicherung online abschließen.

 


 

Der Reiseveranstalter Alltours bietet nicht nur Individual- und Pauschalreisen an, sondern auch den jeweils auf die Reise zugeschnittenen Versicherungsschutz. Für jede über den Veranstalter gebuchte Reise ist eine Krankenversicherung von Alltours verfügbar. Ausgewählt wird die Reisekrankenversicherung bei Alltours direkt im Anschluss an die Reisebuchung, so dass die beantragte Police auf die Reise abgestimmt ist und unabhängig vom Reiseland den umfassenden Schutz bieten kann. Wenn bei Alltours eine Reise mit Krankenversicherung gebucht wird, steht hinter dem Reiseschutz die bekannte R+V Versicherung. Als Ansprechpartner im Schadensfall und für die Vertragsabwicklung steht bei allen Reisekrankenversicherungen des Reiseveranstalters die MDT Makler der Touristik GmbH zur Verfügung. Die detaillierten Versicherungsbedingungen für alle Alltours Reisekrankenversicherungen in Kooperation mit der MDT und der R+V stehen unter http://www.alltours.de/mediadatabase/alltours-reiseschutz_s12.pdf zur Einsicht.

24 Stunden Assistance

Unabhängig von der gebuchten Reise steht dem Versicherungsnehmer die 24 Stunden besetzte Notrufnummer zur Verfügung. Diese bietet umfassende Assistance- und Serviceleistungen, wenn der Versicherungsnehmer während der über Alltours gebuchten Reise Unterstützung benötigt. Die Kostenerstattung durch die Reisekrankenversicherungen von Alltours und der MDT ist nur gewährleistet, wenn die Gesellschaft entsprechend informiert wird. Der Versicherungsnehmer muss sowohl vor einem stationären Aufenthalt als auch zur Durchführung eines Rücktransportes in sein Heimatland im Vorfeld Rücksprache mit der 24 Stunden Notrufnummer halten. Die geschulten Mitarbeiter übernehmen dann organisatorische Maßnahmen und gleichzeitig ist die Kostenerstattung durch die Alltours Reisekrankenversicherung so garantiert.

Leistungen und Höchstgrenzen

Die Reisekrankenversicherung von Alltours übernimmt die anfallenden Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen während der gebuchten Reise und dem damit verbundenen Auslandsaufenthalt. Da die Krankenversicherung auf die gebuchte Reise angepasst ist, besteht der entsprechende Geltungsbereich ohne die Ausnahme einzelner Reiseländer. Übernommen werden alle während einer Reise anfallenden Behandlungskosten nur dann, wenn es sich um eine ärztliche Verordnung handelt. Um die Kostenerstattung durch die Reisekrankenversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen zwingend alle Belege eingereicht werden. Neben den Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen werden durch die Reisekrankenversicherung auch Kosten für eine zahnmedizinische Behandlung getragen. Diese werden für einfache Füllungen und für schmerzstillende Maßnahmen bis zu einer Höchstgrenze von 350 Euro getragen. Für die Erstattung der Kosten bei ambulanten und stationären Aufenthalten legt die Reisekrankenversicherung keine Höchstgrenze fest. Wenn es während der Reise zu einer Frühgeburt kommt, werden diese Kosten ebenfalls durch die Versicherung erstattet. Hierbei werden im Höchstfall Behandlungskosten und Kosten für den stationären Aufenthalt bis zu 100.000 Euro getragen.

Stationäre Behandlung und Transport

Bei der stationären Behandlung während der gebuchten Reise kann der Versicherungsnehmer entweder die Erstattung der anfallenden Kosten oder aber die Zahlung von Krankenhaustagegeld in Anspruch nehmen. Das Krankenhaustagegeld wird bei einer vollstationären Behandlung während der Reise in einer Höhe von 50 Euro für jeden Behandlungstag gewährt. Der Rücktransport muss über die Servicenummer organisiert werden. Nur wenn dies geschieht, ist die Kostenübernahme gewährleistet. Der Rücktransport des Versicherungsnehmers erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und muss dabei ärztlich angeordnet werden. Die Versicherungsgesellschaft wählt das passende Transportmittel und setzt bei Bedarf einen Ambulanzflieger ein.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich