Geltungsbereich
- weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen Österreich und Länder, deren Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer hat)
- Absicherung beliebig vieler Reisen bis zu jeweils 62 Reisetagen
- Abschluss als Einzel- oder Familienversicherung
- Die Familienversicherung umfasst Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder bis einschlieĂźlich zum 19. Lebensjahr.
Versicherungsleistungen
- stationäre und ambulante Kosten
- Krankentransportkosten
- KostenĂĽbernahme auch bei SchĂĽben chronischer Krankheiten
- Hubschrauberrettungseinsatz bis zu 10.000 €
- Selbstbehalt 20 %, höchstens 1.000 €
- Inhaber ARBĂ–-Sicherheitspass: kein Selbstbehalt
- RĂĽcktransport
- Mehrkosten bei RĂĽckreise
- Bei mehr als 50 km entferntem Krankenhaus:
- Erstattung von Übernachtungskosten für Familienangehörige (bis zu 10 Übernachtungen zu je 50 €)
- bei stationär behandelten Kindern: wahlweise Begleitkosten von täglich 50 €
- bei Erkrankung von Kindern: Ersatz von bis zu 2.000 € Übernachtungs- und Reisekosten
VersicherungsausschlĂĽsse
- Gesundheitsstörungen bei Schwangerschaft
- SchwangerschaftsabbrĂĽche und Entbindungen
- psychische Erkrankungen
- durch Suchtmittel oder Alkohol verursachte Unfälle/Krankheiten
- Behandlungen, die zu den Reisegründen gehörten
- Kuren
- prothetische Zahnbehandlungen
- ReisedurchfĂĽhrung gegen medizinischen Rat
- aktive Teilnahme an SportveranstaltungenÂ
- Kriegsereignisse, falls sich der Versicherte bewusst in eine Krisenregion begibt oder sie nicht verlässt
- Personen mit berufsbedingt längeren Auslandaufenthalten
- nur Ersatzleistung, soweit nicht AnsprĂĽche gegen die Sozialversicherung geltend gemacht werden könnenÂ
Versicherungsprämien
- Einzelpersonen: Jahresprämie 29,40 €
- Familien:
- Jahresprämie 58,80 €
- mit ARBÖ-Sicherheitspass: 29,40 €
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Reisekrankenversicherungen zeichnen sich durch die sehr unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen, Selbstbehalten und Prämien aus. Vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollten die einzelnen Versicherungen sorgfältig miteinander verglichen werden. Ăśber den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie leicht die gĂĽnstigste Reisekrankenversicherung auswählen.Â
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Reisekrankenversicherungen ARBÖ sind ein Angebot in Kooperation mit der Wiener Städtischen.
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz der ARBÖ Reise Krankenversicherung gilt weltweit, nicht aber in Österreich und in denjenigen Ländern, deren Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer besitzt. Beliebig viele Urlaubs- oder Dienstreisen sind während der jeweils ersten 62 Reisetage abgesichert. Die Versicherung kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. In die Familienversicherung sind neben Ehe- oder Lebenspartnern auch Kinder, Enkel-, Stief- und Adoptivkinder bis einschließlich zum 19. Lebensjahr eingeschlossen.
Versicherungsleistungen
Die Reisekrankenversicherung ARBĂ– trägt bei Unfällen oder Erkrankungen alle nicht zu verschiebenden ambulanten und stationären Behandlungskosten sowie die Aufwendungen fĂĽr den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus. Die ARBĂ– Reisekrankenversicherung nimmt Kostenerstattungen ebenfalls bei Anfällen und akuten SchĂĽben latenter oder chronischer Krankheiten vor. Inhabern eines ARBĂ–-Sicherheitspasses werden im Ausland erforderliche Hubschrauberrettungseinsätze bis zur Höhe von 10.000 € ohne Selbstbeteiligung erstattet. Ansonsten liegt der Selbstbehalt bei 20 %, beträgt aber höchstens 1.000 €. Ein medizinisch erforderlicher RĂĽcktransport erfolgt durch Tyrol Air Ambulance oder den ARBĂ–-Informationsdienst ohne Selbstbeteiligung. Erkrankungsbedingte Mehrkosten bei der RĂĽckreise zum Wohnort werden gleichfalls ersetzt. Ist das Krankenhaus mehr als 50 Kilometer von der Urlaubsunterkunft entfernt, trägt die Reisekrankenversicherung ARBĂ– Aufwendungen fĂĽr bis zu 10 Ăśbernachtungen mitreisender Familienangehöriger in Höhe von jeweils 50 €. Bei stationär behandelten Kindern unter 20 Jahren können fĂĽr die Dauer des Krankenhausaufenthaltes wahlweise täglich 50 € Begleitkosten in Anspruch genommen werden. Bei Auslandserkrankungen von Kindern ĂĽbernehmen die ARBĂ– Reisekrankenversicherungen Ăśbernachtungs-, Nachreise- und RĂĽckreiseaufwendungen bis zu 2.000 €.Â
VersicherungsausschlĂĽsse
Die Reise Krankenversicherung ARBÖ ersetzt nicht Aufwendungen bei schwangerschaftsbedingten Gesundheitsstörungen, Schwangerschaftsabbrüchen, Entbindungen, psychischen Krankheiten und durch Alkoholmissbrauch oder Suchtmittel verursachten Krankheiten oder Unfällen. Nicht erstattet werden Behandlungen, die zu den Reisegründen gehörten, Bade-, Höhen- oder Klimakuren und prothetische Dentalbehandlungen. Nicht versichert sind ferner Behandlungen auf Reisen, die gegen ärztlichen Rat unternommen wurden und Therapien, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen Verhaltensvorgaben von Arzt oder Versicherung notwendig werden. Auch Unfallfolgen aufgrund der Teilnahme an Sportwettbewerben fallen nicht unter die Reisekrankenversicherungen ARBÖ. Kriegsereignisse werden nicht abgesichert, wenn sich der Versicherte in Kenntnis einer Krise in die betroffene Region begeben oder sie nicht verlassen hat. Von der Versicherung sind alle Personen mit berufsbedingt längeren Auslandsaufenthalten ausgeschlossen. Bestehen aufgrund der Erkrankung Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung, übernimmt die ARBÖ Reise Krankenversicherung nur den verbleibenden Kostenanteil.
Versicherungsprämien
ARBĂ– Reisekrankensicherungen können von Einzelpersonen fĂĽr eine Jahresprämie von 29,40 € und von Familien fĂĽr 58,80 € abgeschlossen werden. Mit ARBĂ–-Sicherheitspass erhalten Familien die Versicherung bereits fĂĽr jährlich 29,40 €.Â
http://www.arboe.at/mitgliedschaft/vorteile-und-leistungen/versicherung-haftpflicht-reise/Â
VersicherungsbedingungenÂ
Detaillierte Informationen zur ARBĂ– Reisekrankenversicherung befinden sich unter http://www.arboe.at/mitgliedschaft/versicherungen/auslandsreise-krankenversicherung/.