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Reisekrankenversicherung Arbö

Geltungsbereich

  • weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen Ă–sterreich und Länder, deren Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer hat)
  • Absicherung beliebig vieler Reisen bis zu jeweils 62 Reisetagen
  • Abschluss als Einzel- oder Familienversicherung
  • Die Familienversicherung umfasst Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder bis einschlieĂźlich zum 19. Lebensjahr.

Versicherungsleistungen

  • stationäre und ambulante Kosten
  • Krankentransportkosten
  • KostenĂĽbernahme auch bei SchĂĽben chronischer Krankheiten
  • Hubschrauberrettungseinsatz bis zu 10.000 €
    • Selbstbehalt 20 %, höchstens 1.000 €
    • Inhaber ARBĂ–-Sicherheitspass: kein Selbstbehalt
  • RĂĽcktransport
  • Mehrkosten bei RĂĽckreise
  • Bei mehr als 50 km entferntem Krankenhaus:
    • Erstattung von Ăśbernachtungskosten fĂĽr Familienangehörige (bis zu 10 Ăśbernachtungen zu je 50 €)
    • bei stationär behandelten Kindern: wahlweise Begleitkosten von täglich 50 €
  • bei Erkrankung von Kindern: Ersatz von bis zu 2.000 € Ăśbernachtungs- und Reisekosten

VersicherungsausschlĂĽsse

  • Gesundheitsstörungen bei Schwangerschaft
  • SchwangerschaftsabbrĂĽche und Entbindungen
  • psychische Erkrankungen
  • durch Suchtmittel oder Alkohol verursachte Unfälle/Krankheiten
  • Behandlungen, die zu den ReisegrĂĽnden gehörten
  • Kuren
  • prothetische Zahnbehandlungen
  • ReisedurchfĂĽhrung gegen medizinischen Rat
  • aktive Teilnahme an Sportveranstaltungen 
  • Kriegsereignisse, falls sich der Versicherte bewusst in eine Krisenregion begibt oder sie nicht verlässt
  • Personen mit berufsbedingt längeren Auslandaufenthalten
  • nur Ersatzleistung, soweit nicht AnsprĂĽche gegen die Sozialversicherung geltend gemacht werden können 

Versicherungsprämien

  • Einzelpersonen: Jahresprämie 29,40 €
  • Familien:
    • Jahresprämie 58,80 €
    • mit ARBĂ–-Sicherheitspass: 29,40 €

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reisekrankenversicherungen zeichnen sich durch die sehr unterschiedliche Ausgestaltung von Leistungen, Selbstbehalten und Prämien aus. Vor dem Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollten die einzelnen Versicherungen sorgfältig miteinander verglichen werden. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ können Sie leicht die günstigste Reisekrankenversicherung auswählen. 

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Reisekrankenversicherungen ARBÖ sind ein Angebot in Kooperation mit der Wiener Städtischen.

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz der ARBÖ Reise Krankenversicherung gilt weltweit, nicht aber in Österreich und in denjenigen Ländern, deren Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer besitzt. Beliebig viele Urlaubs- oder Dienstreisen sind während der jeweils ersten 62 Reisetage abgesichert. Die Versicherung kann als Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen werden. In die Familienversicherung sind neben Ehe- oder Lebenspartnern auch Kinder, Enkel-, Stief- und Adoptivkinder bis einschließlich zum 19. Lebensjahr eingeschlossen.

Versicherungsleistungen

Die Reisekrankenversicherung ARBÖ trägt bei Unfällen oder Erkrankungen alle nicht zu verschiebenden ambulanten und stationären Behandlungskosten sowie die Aufwendungen für den Transport in das nächstgelegene Krankenhaus. Die ARBÖ Reisekrankenversicherung nimmt Kostenerstattungen ebenfalls bei Anfällen und akuten Schüben latenter oder chronischer Krankheiten vor. Inhabern eines ARBÖ-Sicherheitspasses werden im Ausland erforderliche Hubschrauberrettungseinsätze bis zur Höhe von 10.000 € ohne Selbstbeteiligung erstattet. Ansonsten liegt der Selbstbehalt bei 20 %, beträgt aber höchstens 1.000 €. Ein medizinisch erforderlicher Rücktransport erfolgt durch Tyrol Air Ambulance oder den ARBÖ-Informationsdienst ohne Selbstbeteiligung. Erkrankungsbedingte Mehrkosten bei der Rückreise zum Wohnort werden gleichfalls ersetzt. Ist das Krankenhaus mehr als 50 Kilometer von der Urlaubsunterkunft entfernt, trägt die Reisekrankenversicherung ARBÖ Aufwendungen für bis zu 10 Übernachtungen mitreisender Familienangehöriger in Höhe von jeweils 50 €. Bei stationär behandelten Kindern unter 20 Jahren können für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes wahlweise täglich 50 € Begleitkosten in Anspruch genommen werden. Bei Auslandserkrankungen von Kindern übernehmen die ARBÖ Reisekrankenversicherungen Übernachtungs-, Nachreise- und Rückreiseaufwendungen bis zu 2.000 €. 

VersicherungsausschlĂĽsse

Die Reise Krankenversicherung ARBÖ ersetzt nicht Aufwendungen bei schwangerschaftsbedingten Gesundheitsstörungen, Schwangerschaftsabbrüchen, Entbindungen, psychischen Krankheiten und durch Alkoholmissbrauch oder Suchtmittel verursachten Krankheiten oder Unfällen. Nicht erstattet werden Behandlungen, die zu den Reisegründen gehörten, Bade-, Höhen- oder Klimakuren und prothetische Dentalbehandlungen. Nicht versichert sind ferner Behandlungen auf Reisen, die gegen ärztlichen Rat unternommen wurden und Therapien, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen Verhaltensvorgaben von Arzt oder Versicherung notwendig werden. Auch Unfallfolgen aufgrund der Teilnahme an Sportwettbewerben fallen nicht unter die Reisekrankenversicherungen ARBÖ. Kriegsereignisse werden nicht abgesichert, wenn sich der Versicherte in Kenntnis einer Krise in die betroffene Region begeben oder sie nicht verlassen hat. Von der Versicherung sind alle Personen mit berufsbedingt längeren Auslandsaufenthalten ausgeschlossen. Bestehen aufgrund der Erkrankung Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung, übernimmt die ARBÖ Reise Krankenversicherung nur den verbleibenden Kostenanteil.

Versicherungsprämien

ARBÖ Reisekrankensicherungen können von Einzelpersonen für eine Jahresprämie von 29,40 € und von Familien für 58,80 € abgeschlossen werden. Mit ARBÖ-Sicherheitspass erhalten Familien die Versicherung bereits für jährlich 29,40 €. 
http://www.arboe.at/mitgliedschaft/vorteile-und-leistungen/versicherung-haftpflicht-reise/ 

Versicherungsbedingungen 

Detaillierte Informationen zur ARBĂ– Reisekrankenversicherung befinden sich unter http://www.arboe.at/mitgliedschaft/versicherungen/auslandsreise-krankenversicherung/.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung fĂĽr Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht ĂĽbernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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