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Reisekrankenversicherung AXA

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Um die Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen schließen zu können, ist die Reisekrankenversicherung der AXA erhältlich. Für die besonderen Bestimmungen, die in der Ukraine bezüglich des Krankenschutzes herrschen, kann die anerkannte AXA Reisekrankenversicherung Ukraine gewählt werden.

Leistungen

  • Kostenerstattung bei ambulanter oder stationärer Behandlung als Privatpatient
  • In der Krankenhausbehandlung sind Operationen inbegriffen
  • Kostenübernahme für verordnete Medikamente
  • Kostenerstattung bei einem medizinisch sinnvollen Rücktransport
  • Leistungen bei schmerzstillenden Zahnbehandlungen sowie notwendig werdenden Füllungen
  • 100%ige Kostenübernahme
  • 24stündiger, telefonisch erreichbarer Kundenservice

Testurteil

Die Stiftung Warentest Finanztest bewertete in der Ausgabe 08/2012 40 Angebote im Bereich der Reisekrankenversicherungen. Die Reise Krankenversicherung der AXA schnitt hier mit einem „Ausreichend (3,6)“ ab. Der Testbericht kann über folgenden Link eingesehen werden: http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_axa_versicherung_reisekrankenversicherung_ohne_selbstbehalt_are__p115201.html

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Die individuellen Beiträge lassen sich über den internen Vergleichsrechner, welcher über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist, einsehen. Weiterhin können darüber die Leistungen in ein Verhältnis zu den Mitbewerbern gesetzt werden.

 


 

Bei einer Auslandsreise ist es wichtig, sich über den entsprechenden Krankenschutz Gedanken zu machen. Auch wenn im Rahmen des Kooperationsvertrages für Reisen ins europäische Ausland ein gewisser Schutz durch die gesetzlichen Krankenkassen besteht, so sind hier doch einige Lücken erkennbar, in denen keine Leistungszusage erfolgt. Bei weltweiten Reisen bieten die Krankenkassen keinerlei Schutz. Hier bildet die Reisekrankenversicherung der AXA eine Alternative. Einige Länder dürfen erst nach einer Beantragung eines Visums betreten werden. In diesen Fällen ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung sogar Pflicht.

AXA Versicherungskonzern

Im Jahr 1839 wurde das Unternehmen als Kölnische Feuer-Versicherungs-Gesellschaft, genannt Colonia, gegründet. Durch, für damalige Zeiten, innovative Ideen hat sie sich schnell einen Namen auf dem Versicherungsmarkt machen können. In den Zwanziger Jahren gründete das Unternehmen die Rheinische Interessengemeinschaft, der sich im Laufe der Jahrzehnte zahlreiche Versicherungsgesellschaften anschlossen. Ende des 20. Jahrhunderts veränderten sich die Markterfordernisse aufgrund verschiedener Gründe, so dass ein Zusammenschluss mit der AXA Gruppe erforderlich wurde und das Unternehmen AXA Colonia zu einem der größten Versicherer aufstieg. Heute nimmt die AXA Gruppe durch den Zusammenschluss zahlreicher Versicherungsunternehmen eine starke Position ein.

Die Reisekrankenversicherungen der AXA

Im Bereich der AXA Reisekrankenversicherungen stehen zwei „Tarife“ zur Verfügung. Zum einen handelt es sich dabei um den Tarif ARJ, einer Auslandsreise Dauerpolice. Diese beinhaltet ein Reisepaket für einen Zeitraum bis zu 42 Tagen mit voller Kostenerstattung. Weiterhin ist der Tarif ARE erhältlich, bei dem es sich um eine Auslandsreise Einzelpolice handelt, die einen Schutz für bis zu 365 Tage bietet. Da für einige Länder besondere Einreisebestimmungen gelten, stellt die AXA die Reisekrankenversicherung Ukraine zur Verfügung. Denn in diesem Land besteht grundsätzlich eine Verpflichtung, selbst bei einem bestehenden und international gültigen Krankenversicherungsschutz, eine spezielle ukrainische Krankenversicherungspolice für den Aufenthaltszeitraum abzuschließen. Da die meisten deutschen Flughäfen ein autorisierter Vertriebspartner der AXA sind, kann diese Absicherung direkt dort angefordert werden. Zwischen den einfachen Tarifen, die lediglich für die Reisedauer einer einzelnen Reise gültig sind, kann auch eine Dauerpolice abgeschlossen werden.

Leistungen der AXA Reisekrankenversicherung

Die „Leistungen“ der Reise Krankenversicherung der AXA beinhalten eine ambulante sowie stationäre Heilbehandlung, wie sie auch ein Privatpatient beanspruchen könnte. Wird der Rücktransport als medizinisch sinnvoll angesehen, übernimmt die AXA Reise Krankenversicherung alle anfallenden Kosten. Sind Medikamente für die Genesung erforderlich, werden diese ebenfalls erstattet. Darüber hinaus gehören schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie notwendige Füllungen zum Leistungsumfang. Für alle Leistungen erfolgt eine Erstattung von 100 Prozent, so dass der Reisende keinen Eigenanteil leisten muss.

Testurteil

In der Ausgabe 08/2012 vergab die Stiftung Warentest Finanztest für die Reisekrankenversicherung der AXA lediglich ein „Ausreichend (3,6)“. Hierbei gaben die Kriterien Ausschlüsse bei Gesundheit sowie Krankentransport, Überführung und Bestattung Grund zu Beanstandung.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Um die jeweils gültigen Beiträge herauszufinden, die sich am Lebensalter orientieren, ist der interne Vergleichsrechner zu nutzen. Ebenfalls können auf diesem Weg die Leistungen mit denen, anderer Anbieter verglichen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich