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Reisekrankenversicherung BKK

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Die von der BKK Mobil Oil angebotenen Reisekrankenversicherungen bieten umfangreiche Leistungen für private und geschäftliche Aufenthalte weltweit.

Kostenerstattung

  • Übernahme von ambulanten Behandlungskosten
  • Übernahme von stationären Behandlungskosten
  • Übernahme von zahnärztlichen Behandlungskosten

Transportkosten und Begleitperson

  • Volle Kostenerstattung bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport
  • Transport in eine Klinik im Reiseland
  • Überführungskosten oder Bestattung bis zu 10.000 Euro erstattungsfähig
  • Übernahme der Kosten für eine Begleitperson bei stationärer Aufnahme bis zu 25 Euro
  • Übernahme der Rücktransportkosten für eine Begleitperson bis zu 1.500 Euro

Tarifoption und Selbstbehalt

  • Gleichbleibender Beitrag vom 1. bis zum 92. Reisetag
  • Versicherungspolice mit Einschluss von Nordamerika und der Karibik verfügbar
  • Gleichbleibender Beitrag für Versicherungsnehmer bis zum 55. Lebensjahr
  • Beitragsberechnung pro tatsächlichem Reisetag
  • Eigene Beteiligung pro Versicherungsfall in Höhe von 20,00 Euro

Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen

Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung hängen nicht nur vom gewählten Reiseland, sondern vom Versicherungsumfang und dem Alter des Versicherungsnehmers ab. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zum seiteninternen Tarifrechner. Mit dem Tarifrechner können Sie die verfügbaren Tarife zahlreicher Anbieter anhand Ihrer persönlichen Angaben direkt vergleichen und die günstigste Police online abschließen.

 


 

Mitglieder der Betriebskrankenkasse BKK Mobil Oil profitieren von der Kooperation mit namhaften Versicherungsgesellschaften. Wer bei der BKK Mobil Oil gesetzlich oder freiwillig versichert ist, kann für die Reise die Krankenversicherung der BKK in Kooperation mit dem Deutschen Ring abschließen. Die BKK Mobil Oil Reisekrankenversicherung ist eine Zusatzversicherung und wird in ihrer Laufzeit an die Reise angepasst. In den Tarifen „StartUp“ und „TopTeam“ ist die Reisekrankenversicherung der BKK in Kooperation mit dem Deutschen Ring bereits in vollem Umfang enthalten. Alle BKK Reisekrankenversicherungen werden durch den Deutschen Ring getragen, der im Schadensfall und zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung der Ansprechpartner ist. Detaillierte Informationen zur Reisekrankenversicherung im Tarif „World“ sind unter http://www.bkk-mobil-oil.de/krankenversicherung/leistungen/zusatzversicherungen/auslandsreisekrankenversicherung.html abrufbar.

Geltungsbereich und Beitrag

Die Reisekrankenversicherungen der BKK Mobil Oil sind mit einem weltweiten Geltungsbereich abschließbar. Unterschiede bestehen hier im Einschluss von Nordamerika und der Karibik. Die BKK Reisekrankenversicherung ist keine Ganzjahrespolice, sondern wird für die einzelne Reise beantragt. Die Versicherungsbeiträge werden pro Reisetag berechnet. Zur Beitragsberechnung werden die Dauer der gebuchten Reise und das Alter des Versicherungsnehmers herangezogen. Zudem erhöht sich der Beitrag ab einer Reisedauer von 93 Tagen. Der Abschluss der Reisekrankenversicherung über die BKK Mobil Oil ist sowohl für dienstliche Reisen als auch für private Reisen möglich. Der Tagesbeitrag für Versicherungsnehmer bis zum 55. Lebensjahr beträgt 0,50 Euro. Ab dem 93. Reisetag steigt dieser Beitrag auf 1,50 Euro. Versicherungsnehmer zwischen 56 und 68 Jahren zahlen pro Tag 1,00 Euro. Ab dem 93. Tag zahlen Versicherungsnehmer in diesem Alter 3,00 Euro. Wenn die BKK Mobil Oil Reisekrankenversicherung einschließlich Nordamerika und der Karibik abgeschlossen wird, gelten höhere Beiträge.

Leistungsumfang und Selbstbeteiligung

Unabhängig von der Reisedauer und vom Zweck der Reise bleibt der Leistungsumfang der Reisekrankenversicherung stets gleich. Unterschiedliche Erstattungsgrenzen sind bei den BKK Reisekrankenversicherungen nicht festgelegt. Versicherungsnehmer erhalten eine vollständige Erstattung der ambulanten und stationären Behandlungskosten während der Reise. Darüber hinaus werden ärztlich verordnete Arznei- und Verbandsmittel ebenso erstatte wie unfallbedingte Heilmittel. Bei der stationären Aufnahme eines Kindes werden die Krankenhauskosten zusätzlich für eine begleitende Person übernommen. Hierbei kann für einen Zeitraum von bis zu 10 Tagen eine tägliche Erstattung von bis zu 25 Euro geltend gemacht werden. Zahnärztliche Behandlungen während der Reise werden für einfache Zahnfüllungen und Reparaturen an einem bereits vorhandenen Zahnersatz in voller Höhe erstattet. Eine Höchsterstattungsgrenze ist nicht festgelegt. Der Rücktransport wird von der Reisekrankenversicherung der BKK übernommen, wenn dieser medizinisch vertretbar ist. Eine Begleitperson kann mit dem Versicherungsnehmer die Heimreise antreten. Hierbei liegt die Erstattungshöchstgrenze bei 1.500 Euro. Wenn der Versicherungsnehmer während der Reise verstirbt, übernimmt die BKK Reisekrankenversicherung die Überführungskosten oder die Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000 Euro. Die BKK Mobil Oil erhebt bei jedem Versicherungsfall eine eigene Beteiligung durch den Versicherungsnehmer. Unabhängig von der Art des Versicherungsfalls und der Höhe der erstattungsfähigen Kosten muss der Versicherungsnehmer eine eigene Beteiligung von 20 Euro tragen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich