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Reisekrankenversicherung Concordia

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Damit Reisende auf ihrem Auslandsaufenthalt im Krankheitsfall die Versorgungslücken schließen können und Privatversicherte ihre Beitragsrückerstattung erhalten, kann die Reisekrankenversicherung der Concordia als Alternative angesehen werden.

Leistungen

  • Krankenschutz weltweit gültig
  • Reisekrankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisende sowie Au-Pairs und Studenten geeignet
  • Kostenübernahme bei ambulanten und stationären Behandlungen
  • inbegriffen Operationen und Medikamente
  • Übernahme für notwendige Transportkosten ins nächste Krankenhaus
  • Rücktransport, wenn er medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist, selbst mit dem Flugzeug
  • Im Todesfall Überführung nach Deutschland oder Bestattung im Ausland

Testurteil

Im August 2012 erfolgte eine Bewertung durch die Stiftung Warentest Finanztest mit dem Ergebnis „Befriedigend (3,2)“. Nachzulesen ist der Test unter http://www.testberichte.de/p/concordia-versicherungen-tests/auslandsreise-krankenversicherung-ak-rt-testbericht.html

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Vergleichsrechner lässt sich bequem über den blauten Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichen. Damit können die Leistungen mit anderen Versicherungsgesellschaften gegenübergestellt werden. Nach dem der passende Tarif gefunden wurde, kann dieser bequem direkt online abgeschlossen werden.

 


 

Ein wichtiger Faktor, wenn eine Reise ins Ausland geplant wirt, ist auch die Reisekrankenversicherung. Für das europäische Ausland besteht mit den deutschen Krankenkassen ein Kooperationsvertrag, der besagt, dass Leistungen in einem festgelegten Umfang gewährt werden müssen. Jedoch sind diese unzureichend, da immer noch ein Eigenanteil beim Krankenkassenmitglied verbleibt, oder es werden für bestimmte Maßnahmen keinerlei Zahlungen gewährt. Bei Reisen außerhalb Europas ist keine Kostendeckung zu erwarten. Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist die Reisekrankenversicherung der Concordia eine Alternative. Privatversicherte können damit ihren Beitragsrückerstattungsanspruch erhalten.

Die Concordia Versicherung

Die Concordia Versicherung ist bereits seit fast 150 Jahren auf dem Versicherungsmarkt tätig. Sie wurde im Jahr 1864 in Hoya/Weser als Mobiliar-Feuerversicherungsgesellschaft Concordia gegründet. Im Laufe der Geschichte wurden weitere Versicherungszweige hinzugefügt, es erfolgten ein Umzug der Direktion nach Hannover und einige Namensumbenennungen, die sich an die geänderten Bedürfnisse anpassten. Bei den Reisekrankenversicherungen der Concordia handelt es sich um eine Zusatzversicherung der Concordia Krankenversicherungs-AG.

Die Concordia Reisekrankenversicherung

Die Concordia Reisekrankenversicherungen bestehen aus zwei „Tarifen“, nämlich einer Variante für Reisen bis maximal 6 Wochen Dauer pro Aufenthalt sowie einer Alternative für Reisen mit mehr als 6 Wochen Dauer pro Aufenthalt, aber maximal 365 Tage. Sie richten sich nicht nur an die Urlauber, sondern können ebenso von Geschäftsreisenden, Studenten oder Au-Pairs genutzt werden. Bei einer Familienabsicherung ist nicht nur das Paar, sondern es sind auch die Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr inbegriffen, sofern sie im gemeinsamen Haushalt leben. Hierzu muss eine namentliche Benennung erfolgen. Grundsätzlich ist die Reise Krankenversicherung der Concordia für Reisen in die gesamte Welt gültig. Die Beiträge unterscheiden sich nach dem Lebensalter bis 70 Jahre, über 70 Jahre oder Familien.

Die Leistungen der Concordia Reise Krankenversicherung

Zu den „Leistungen“ der Reisekrankenversicherung der Concordia zählen Arztkosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung. Ebenso sind die Unterbringung im Krankenhaus sowie notwendige Operationen inbegriffen. Wenn das nächstgelegene Krankenhaus lediglich mittels einem Krankentransport erreichbar ist, übernimmt die Concordia Reisekrankenversicherung ebenfalls die Kosten. Oftmals sind für die Heilung bestimmte Medikamente notwendig, auch diese sind im Versicherungsumfang inbegriffen. Falls ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport ansteht, dann werden die Mehrkosten von der Versicherung getragen, selbst dann, wenn dies ausschließlich mit einem Flugzeug möglich ist. Zahnschmerzen im Urlaub sind immer wieder ein weit verbreitetes Thema. Die Concordia Reise Krankenversicherung zahlt die Rechnung für eine schmerzstillende Zahnbehandlung. Auch der schlimmste Fall kann im Auslandsurlaub nicht ausgeschlossen werden. Sollte der Todesfall eintreten, ist die Überführung nach Deutschland oder alternativ die Bestattung im jeweiligen Land möglich. 

Testurteil

In der Ausgabe 08/2012 bewertete die Stiftung Warentest Finanztest die Leistungen der Reise Krankenversicherung der Concordia mit einem „Befriedigend (3,2)“. Hierbei wurden die Ausschlüsse bei der Gesundheit lediglich mit einem „Ausreichend“ bewertet.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Um die jeweiligen Leistungen mit anderen Anbietern vergleichen zu können, hat sich die Nutzung des internen Vergleichsrechners bewährt. Auf diesem Weg kann jeder die Reisekrankenversicherung finden, die zu den jeweiligen Lebensumständen passt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich