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Reisekrankenversicherung Expedia

Geltungsbereich

  • weltweite Auslandsreisen (Ausnahme: Deutschland sowie Land des ständigen Wohnsitzes)
  • versicherte Reisen: bis 31 Tage Reisedauer

Versicherungsleistungen im Ausland

  • ambulante Behandlungen
  • stationäre Krankenhausaufenthalte (wahlweise auf 30 Tage befristetes Krankenhaustagegeld von 50 €)
  • Übernahme der Heilbehandlungskosten bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit (längstens 45 Tage)
  • nicht aufzuschiebende Operationen
  • ärztlich verordnete Medikamente
  • Gehstützen und Rollstuhlmieten
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen bis 250 €
  • Heilbehandlung Frühgeborener bis 100.000 €
  • Krankentransporte
    • Transport in nächsterreichbares Auslandskrankenhaus
    • Rücktransport in wohnortnahes Krankenhaus
  • Überführungen in Todesfällen (wahlweise Bestattung am Sterbeort) 
  • Selbstbehalt: 100 € je Schadensfall

Versicherungsleistungen in Deutschland

  • bei stationärem Klinikaufenthalt am Ferienort: Krankenhaustagegeld von 50 € (längstens 30 Tage)
  • Krankenrücktransport
  • Überführungskosten

Versicherungsausschlüsse

  • Heilbehandlungen, die Bestandteil des Reisezwecks waren
  • ohnehin erforderlich gewesene Heilbehandlungen
  • Zahnbehandlungen außerhalb von Schmerzstillung und Zahnprothesenreparatur
  • Massagen 
  • Wellnessanwendungen
  • Anschaffung von Hilfsmitteln und Prothesen
  • Suchttherapien
  • Entbindungen ab der 37. Schwangerschaftswoche
  • Unterbringungen und Behandlungen aufgrund Pflegebedürftigkeit
  • Therapie psychischer Erkrankungen
  • Verletzungen aufgrund aktiver Wettkampfteilnahme an organisierten Sportveranstaltungen (einschließlich dazugehöriger Trainingseinheiten)
  • Behandlungen nach Unfällen, für die Drogenkonsum oder Alkoholgenuss zumindest mitursächlich waren
  • Kriegshandlungen, Unruhen, Streiks
  • Schäden durch Kernenergie
  • „Eingriffe von hoher Hand“
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Expeditionsreisen

Versicherungsprämie

  • Tarif „FernFlug-Vollschutz“
    • Reisekranken- sowie u. a. Reiserücktrittversicherung
    • bei Reisepreis 1.000 €: Prämie 68 € (Einzelperson) bzw. 99 € (Familie)
    • bei Reisepreis 2.501 € bis 10.000 €: Prämie in Höhe von 5 % des Reisepreises

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Auf dem Versicherungsmarkt sind Reisekrankenversicherungen mit unterschiedlichsten Ausgestaltungen verfügbar. Ein wirklich objektiver Vergleich lässt sich nur anhand eines Tarifrechners vornehmen. Eine Ihrem Bedarf entsprechende und zugleich preisgünstige Reisekrankenversicherung können Sie mit unserem Tarifrechner ermitteln, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.

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Reisekrankenversicherungen Expedia werden in Kooperation mit der ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft AG angeboten.

Geltungsbereich

Die Reise Krankenversicherung Expedia gilt bei weltweiten Auslandsreisen, nicht aber in Deutschland und in demjenigen Land, in dem der Versicherte über einen ständigen Wohnsitz verfügt. Versichert sind Auslandsaufenthalte bis zu einer Reisedauer von 31 Tagen.

Versicherungsleistungen im Ausland

Die Reisekrankenversicherung Expedia erstattet bei Unfällen und akuten Erkrankungen die Kosten für Heilbehandlungen, Krankentransporte und Überführungen im Todesfall. Expedia Reisekrankenversicherungen ersetzen ambulante Behandlungen, ärztlich verordnete Medikamente, stationäre Krankenhausaufenthalte, nicht aufzuschiebende Operationen, Krankentransporte, Gehstützen und Rollstuhlmieten sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnprothesenreparaturen (bis zu 250 €). Heilbehandlungen Frühgeborener trägt die Expedia Reise Krankenversicherung bis 100.000 €. Die Heilbehandlungskosten werden bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit übernommen, längstens jedoch bis zum 45. Tag nach Behandlungsbeginn. Anstelle der Kosten für die stationäre Behandlung erhalten Versicherte auf Wunsch für höchstens 30 Tage ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 €. Es gilt ein Selbstbehalt von 100 € je Schadensfall. Die Übernahme von Transportkosten umfasst den Rücktransport in ein wohnortnahes Krankenhaus sowie die Kosten zur Überführung eines Verstorbenen. Optional werden die Bestattungskosten am Sterbeort bis zur Höhe der Überführungskosten übernommen.

Versicherungsleistungen in Deutschland

Die Expedia Reisekrankenversicherung zahlt Versicherten, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, bei Inlandsreisen ein Krankenhaustagegeld von 50 € für längstens 30 Tage, falls ein stationärer Klinikaufenthalt am Ferienort notwendig ist. Auch innerhalb Deutschlands werden Krankenrücktransport- und Überführungskosten erstattet. 

Versicherungsausschlüsse

Ausgeschlossen sind von der Expedia Reise Krankenversicherung Heilbehandlungen, die Bestandteil des Reisezwecks waren, aller Voraussicht nach ohnehin notwendige Heilbehandlungen, Zahnbehandlungen, die über die Schmerzstillung, Provisorien und Zahnprothesenreparatur hinausgehen, Massagen, Wellness-Anwendungen, Prothesen- und Hilfsmittelanschaffungen, Suchttherapien, ab der 37. Schwangerschaftswoche erfolgende Entbindungen, aufgrund Pflegebedürftigkeit erfolgende Behandlungen und Unterbringungen, die Therapie psychischer Erkrankungen, bei aktiver Wettkampfteilnahme an organisierten Sportveranstaltungen oder anlässlich dazugehöriger Trainingseinheiten erlittene Verletzungen sowie Behandlungen und Krankenrücktransporte nach Unfällen, für die Drogenkonsum oder Alkoholgenuss zumindest mitursächlich waren. Keinen Versicherungsschutz gewähren die Reisekrankenversicherungen Expedia bei Kriegshandlungen, Unruhen, Streiks, bei durch Kernenergie verursachte Schäden, bei „Eingriffen von hoher Hand“, vorsätzlich herbeigeführten Schäden sowie bei Expeditionsreisen.

Versicherungsprämie

Die nach Reisepreisen gestaffelte Versicherungsprämie für den ELVIA-„FernFlug-Vollschutz“, der neben der Reisekrankenversicherung u. a. auch eine Reiserücktritt- und eine Reiseabbruchversicherung enthält und nicht für Schiffsreisen gilt, beträgt bei einer 1.000 € kostenden Reise 68 € (Einzelpersonen) bzw. 99 € (Familien). Die Versicherungen, die bis zu einem Reisepreis von 10.000 € abgeschlossen werden können, kosten ab einem Reisepreis von 2.501 € 5 % des Reisepreises. http://www.expedia.de/daily/service/agb_elvia_Fernflug_at.htm 

Allgemeine Versicherungsbedingungen 

Die AVB der Expedia Reisekrankenversicherungen sind unter http://www.expedia.de/daily/service/agb_elvia.htm aufgeführt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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