Reisekranken-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Reisekrankenversicherung Generali

Um die, durch die Krankenkassen verbleibenden Mehrkosten auffangen zu können, kann die Reisekrankenversicherung des Generali Konzerns, welche durch die Central angeboten wird, als Alternative gewertet werden.

Leistungen

  • ambulante Behandlung bei Fachärzten und Ärzten 
  • verschriebene Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel 
  • Kosten für Bergung bis 2.500 Euro
  • Transport zum Krankenhaus oder Notarzt
  • Rücktransport, wenn dieser medizinisch erforderlich ist, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage dauert oder die Behandlung die Rücktransportkosten übersteigen
  • schmerzstillende Behandlung beim Zahnarzt sowie einfache Reparaturen für Kronen oder Zahnersatz.

Testurteil

Die Generali Reise Krankenversicherung wird von der Central angeboten, die im Juni 2012 mit einem „Befriedigend (2,6)“ bei der Stiftung Warentest Finanztest abschnitt. Der Link dazu http://www.testberichte.de/p/central-krankenversicherung-tests/reisekrankenversicherung-fuers-ausland-holidaye-holidayf-testbericht.html.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Damit die individuell errechneten Beiträge mit anderen Versicherern vergleichen werden können, eignet sich der interne Vergleichsrechner, welcher über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ erreichbar ist.

null

 


 

Eine Reisekrankenversicherung der Generali schützt vor den finanziellen Folgen, die bei einer plötzlichen Erkrankung bei einem Auslandsaufenthalt auf den Reisenden zukommen können. Bei Reisen innerhalb Europas und den Mittelmeeranrainerstaaten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen bestimmten Teil der Kosten, jedoch verbleibt immer ein Rest beim Versicherten. Ebenso sind beispielsweise für eine Schmerzbehandlung beim Zahnarzt keinerlei Leistungen zu erwarten und auch bei außereuropäischen Aufenthalten muss der Reisende alle Kosten aus eigener Tasche entrichten.

Der Generali Konzern

Der italienische Versicherer Generali wurde bereits im 1831 in Triest gegründet, schon 1845 wurde in Hamburg die erste deutsche Niederlassung eröffnet. Im Laufe der Zeit kamen in Deutschland immer mehr unterschiedliche Versicherer hinzu, mit denen die Generali bereits in den Neunziger Jahren einen Verbund einging. 2009 war die Fusion perfekt, so dass heute der Konzern nicht nur zu den größten auf dem Versicherungsmarkt gehört, sondern aufgrund dessen auch ein umfangreiches Versicherungsangebot für jeden individuellen Bedarf führt. Somit kann die Generali Reisekrankenversicherungen anbieten, die allerdings nicht unter dem Konzernnamen geführt werden.

Reisekrankenversicherungen der Generali

Die Reise Krankenversicherung der Generali wird von der Central Krankenversicherung angeboten. Hier stehen verschiedene „Tarife“ zur Verfügung, zu denen der Jahresschutz für Einzelreisende sowie Familien gehört, welcher für alle Privatreisen bis zu einem Zeitraum von acht Wochen pro Reise gültig ist. Ebenfalls können Absicherungen für Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr oder bis zu fünf Jahren gewählt werden. Wenn ausländische Gäste nach Deutschland kommen, besteht für sie die Möglichkeit, eine Generali Reisekrankenversicherung, die ebenfalls von der Central zur Verfügung gestellt wird, für Aufenthalte bis zu 90 Tage abzuschließen.

Leistungen der Generali Reise Krankenversicherung

In den „Leistungen“ ist die ambulante Behandlung von Ärzten und Fachärzten integriert. Ebenfalls werden alle verschriebene Medikamente, Hilfs- und Heilmittel erstattet. Bei einem notwendigen Aufenthalt im Krankenhaus übernimmt die von der Central angebotene Generali Reisekrankenversicherung die dort entstehenden Aufwendungen für Unterbringung, Verpflegung und Operationen. Ist der Transport nicht mehr aus eigener Macht möglich, so wird dieser zum nächsten Notarzt oder ins nächste Krankenhaus übernommen. Weiterhin sind Bergungskosten im Leistungsumfang inbegriffen, hierzu zählen die Aufwendungen für die Suche, Bergung und Rettung. Die Kostengrenze wurde dafür auf 2.500 Euro angesetzt. Wenn der angedachte Krankenhausaufenthalt länger als 14 Tage sein wird, die Behandlungskosten die Rücktransportkosten übersteigen oder aber der Krankenrücktransport als medizinisch notwendig angesehen wird und vom Arzt daher angeordnet wird, dann trägt die Reise Krankenversicherung der Generali die Aufwendungen. Im schlimmsten Fall kann der Tod eintreten, so dass die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro übernommen wird. Tauchen Probleme mit den Zähnen auf, können die Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung sowie einfache Reparaturen vom Zahnersatz oder Kronen geltend gemacht werden.

Testurteil

Da die Reisekrankenversicherung der Generali von der Central angeboten wird, ist auch nur dafür ein Testurteil durch die Stiftung Warentest Finanztest aufgeführt. Sie schnitt dort mit einem „Befriedigend (2,6)“ ab.

Versicherungsvergleich

Um die individuellen Beiträge mit den Leistungen anderer Versicherer vergleichen zu können, hat sich die Nutzung des „internen Vergleichsrechners“ bewährt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich