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Reisekrankenversicherung HEK

Die Reisekrankenversicherung der HEK ist für jeden Versicherten der Krankenkasse mittels der Europäischen Krankenversichertenkarte zugänglich und bietet einen Basisschutz innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten. Allerdings sollten die gesetzlich bestehenden Leistungslücken mit einer privaten Reisekrankenversicherung geschlossen werden.

Leistungen / Ausschlüsse

  • Basisschutz bei ambulanten sowie stationären Behandlungen
  • Krankenhausaufenthalt muss vorab beantragt werden 
  • verbleibende Differenz der Krankenkosten ist vom Versicherten zu tragen
  • keine Kostenübernahme beim Krankenrücktransport
  • keine Zahlung bei zahnärztlichen Schmerzbehandlungen
  • Auslandsschutz ist nicht für weltweite Reisen gültig

Private Reisekrankenversicherung

  • Basisschutz lässt sich mit dem Kooperationspartner Gothaer aufstocken
  • Schutz ist für weltweite Reisen gültig
  • Kostenübernahme bei ambulanter, stationärer sowie zahnärztlicher Heilbehandlung
  • medizinisch notwendiger Rücktransport, auch für eine Begleitung – Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 2.500 Euro
  • Überführung- oder Beisetzung im Todesfall

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Es ist nicht zwingend, mit der Gothaer die Leistungen der HEK Reise Krankenversicherung aufzustocken. Ebenfalls kann über den internen Tarifrechner, der sich hinter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ verbirgt, aufgrund persönlicher Angaben der individuell geeignete Versicherer gefunden werden.

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Wird die Reise ins Ausland geplant, dann darf ein ausreichender Krankenschutz, der selbst vor Ort greifen wird, keineswegs fehlen. Denn gerade im Urlaub können die verschiedensten kleineren oder manchmal auch größeren Beschwerden auftreten. Die Reisekrankenversicherung der HEK bietet ihren Versicherten bereits einen Auslandsschutz, der allerdings lediglich eine Basisversorgung darstellt.

Schutz mit der Europäischen Versichertenkarte

Alle modernen Krankenversichertenkarten beinhalten auch die „Europäische Versichertenkarte“, die sich auf der Rückseite befindet. Damit ist es möglich, in den europäischen Ländern sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten von der HEK Reisekrankenversicherung Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass bei einem Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus lediglich die Karte sowie der Ausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss, um den Versichertenschutz genießen zu können. Die Kosten werden dann direkt mit den HEK Reisekrankenversicherungen abgerechnet. Jedoch ist eine Krankenhausbehandlung vorab bei der HEK zu beantragen. Falls das Krankenkassenmitglied noch nicht in dem Besitz dieser Karte sein sollte, dann kann auch wahlweise eine Ersatzbescheinigung bei der HEK angefordert werden, die ebenfalls als Ausweis im Ausland dient und mit der die Leistungen der Reisekrankenversicherungen der HEK beansprucht werden können.

Leistungslücken

Jedoch bestehen gesetzliche „Leistungslücken“ bei der HEK Reise Krankenversicherung. So werden nur in der Höhe Leistungen erbracht, wie sie auch in Deutschland erstattungsfähig werden. Da allerdings die „Tarife“ der Ärzte im Ausland immer höher angesiedelt sind, als es hierzulande der Fall ist, muss der verbleibende Rest durch den Reisenden selbst getragen werden. Darüber hinaus werden weitere wichtige Leistungen von der Reise Krankenversicherung der HEK nicht übernommen. Dazu gehört beispielsweise der Krankenrücktransport, wenn er medizinisch notwendig wird. Gerade dieser Punkt kann schnell einen fünfstelligen Bereich erreichen. Ebenso sind Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt nicht im Leistungskatalog zu finden, es sei denn, es handelt sich bei den Patienten um Kinder oder Jugendliche. Weiterhin sind Reisen innerhalb Europas nicht abgedeckt.

Privater Zusatzschutz

Aus diesem Grund empfiehlt die Krankenhasse, den Basisschutz der Reisekrankenversicherung der HEK mit einem zusätzlichen, privaten Schutz aufzustocken und so die Versorgungslücke zu schließen. Dazu hat sich die HEK die Gothaer als Kooperationspartner dazu genommen und bietet den Tarif „Gothaer MediTravel“ an. Sie deckt alle möglichen Risiken ab, die der Reisende sonst selber tragen müsste. Zu den „Leistungen“ gehören beispielsweise Such-, Rettungs- sowie Bergungskosten bis 2.500 Euro, die Überführung oder Beisetzung im Ausland im Todesfall, oder ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport auch für eine Begleitperson. 

Versicherungsvergleich

Auch wenn die HEK Reisekrankenversicherung die Gothaer als Zusatzschutz anbietet, so besteht für den Versicherten keine Pflicht, diesen zu beanspruchen. Es ist alternativ möglich, mittels dem „internen Tarifrechner“ und einigen individuellen Angaben die Absicherung für den Auslandsschutz herauszufinden, der zu den eigenen Bedürfnissen am ehesten passt. Darüber hinaus können die Leistungen der Gothaer mit anderen Anbietern in diesem Bereich in Relation gesetzt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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