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Reisekrankenversicherung HKK

Als Basiskrankenschutz für Reisen innerhalb Europas sowie den Mittelmeeranrainerstaaten eignet sich die Reisekrankenversicherung der HKK. Allerdings sollte dieser entsprechend aufgestockt werden, um eine volle Kostenübernahme zu erhalten.

Leistungen / Ausschlüsse

  • Grundleistungen bei ambulanten oder stationären Heilbehandlungen
  • Differenz in der Abrechnung hat der Versicherte zu tragen
  • kein Krankenrücktransport
  • keine Kostenübernahme bei Zahnproblemen
  • Auslandsschutz nicht bei weltweiten Reisen gültig

Alternativen

  • Kooperationspartner LVM schließt die gesetzlichen Versorgungslücken
  • Reisen sind weltweit abgesichert
  • vollständige Kostenübernahme bei ambulanten und stationären Heilbehandlungen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllung, Reparatur von Prothesen werden übernommen
  • ärztlich angeordneter und medizinisch notwendiger Krankenrücktransport enthalten
  • Medikamente, Verband-, Heil- und Hilfsmittel werden bezahlt

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Es besteht keine Pflicht, die Auslandskrankenversicherung der LVM als Zusatzangebot der HKK anzunehmen. Genauso kann der Versicherte eine Absicherung auswählen, die zu seinen speziellen Bedürfnissen passend ist. Der interne Tarifrechner, der über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ zu erreichen ist, hilft bei der Auswahl des besten Versicherers.

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Damit die schönste Zeit des Jahres nicht von Krankheiten und deren Kosten überschattet wird, bietet die HKK eine Reisekrankenversicherung an, auf die jeder Reisende automatisch Anspruch hat und die einen gewissen Kostenschutz bietet. Jedoch sind gesetzliche Lücken vorhanden, so dass sich ein privater Reisekrankenversicherungsschutz als Aufstockung eignet. 

Versicherungsschutz Europäischer Krankenversicherungskarte

Damit Reisende im europäischen Ausland sowie in den Mittelmeeranrainerstaaten von den Leistungen der Reisekrankenversicherungen der HKK Gebrauch machen können, müssen sie die „Europäische Krankenversicherungskarte“ besitzen. Dies ist keine gesonderte Karte, sondern sie befindet sich direkt auf der Rückseite jeder, heute gültigen Krankenversicherungskarte. Damit kann der Reisende eine ambulante oder stationäre Behandlung beanspruchen, letzteres muss jedoch von der HKK genehmigt sein. Die Kosten werden dann direkt mit der Reisekrankenversicherung der HKK verrechnet. Dies wird mittels einem Sozialversicherungsabkommen möglich. Gültig ist auch eine Ersatzbescheinigung, die zusammen mit dem Ausweis vorgelegt werden muss, damit die Leistungen der HKK Reisekrankenversicherungen greifen können.

Ausschlüsse in der HKK Reise Krankenversicherung

Allerdings herrschen, vom Gesetzgeber vorgegebene „Ausschlüsse“ beim Auslandsversicherungsschutz. Es werden grundsätzlich keine vollen Leistungen bei einer ambulanten oder stationären Behandlung durch die Reise Krankenversicherung der HKK übernommen, sondern lediglich in der Höhe, wie sie auch hierzulande erstattungswürdig sind. So verbleibt eine Differenz beim Reisenden, die er direkt und in bar entrichten muss, denn Auslandsärzte verlangen häufig höhere „Tarife“. Ebenfalls wird kein Krankenrücktransport sowie keine Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt übernommen. Wer ins außereuropäische Ausland verreisen möchte, wird alle Gebühren selbst bezahlen müssen, was besonders bei Reisen in die USA zu einem enorm teuren Kostenpunkt führen kann und im schlimmsten Fall sogar enorm finanzielle Probleme nach sich ziehen dürfte.

Gesonderte Reisekrankenversicherung

Damit der Versicherte jedoch trotzdem einen umfangreichen Schutz genießen kann, bietet die Reisekrankenversicherung der HKK eine private Absicherung durch ihren Kooperationspartner LVM an. Damit ist es möglich, die Versorgungslücken bei der HKK Reisekrankenversicherung zu schließen. Zu den „Leistungen“ zählen unter anderem die vollständige Kostenübernahme für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Füllungen oder Reparaturen von Prothesen. Ebenfalls werden Medikamente, Verbands-, Heil- sowie unfallbedingte Hilfsmittel übernommen. Wird der Krankenrücktransport als medizinisch notwendig angesehen, sind auch diese Kosten im Leistungsumfang enthalten. Selbstverständlich versteht sich der Schutz für weltweite Reisen. Durch die Kooperation mit der HKK ist es möglich, die Tarife auf einem günstigen Niveau halten zu können. 

Versicherungsvergleich

Selbst wenn die HKK für ihre Versicherte diese Möglichkeit der zusätzlichen Absicherung bei der LVM zur Verfügung stellt, besteht keine gesetzliche Pflicht, diese auch in Anspruch zu nehmen. Genauso kann sich der Versicherte um eine Reisekrankenversicherung kümmern, die zu seinen individuellen Bedürfnissen passt. Der „interne Tarifrechner“ hilft dabei, nach der Angabe von einigen persönlichen Daten, alle Angebote der Versicherer zu prüfen und so das beste Preis-/Leistungsverhältnis herauszufinden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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