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Reisekrankenversicherung Hofer

Die Reisekrankenversicherung Hofer „Tour Care“ gehört zu einem Reiseschutzpaket der Europäischen Reiseversicherung AG, Wien.

Gültigkeit

  • weltweit für eine bestimmte Reise
  • Versichert sind alle Personen, für die Reiseschutz gebucht wurde.

Versicherungsleistungen

  • Leistungsfälle: schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Todesfall 
    • Als schwer gilt eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die zur Reiseunfähigkeit führt. 
    • Die Reiseunfähigkeit sowie Lebensgefahr müssen durch einen Arzt unter Vermerk der Diagnose bescheinigt werden. 
  • mit stationärem Klinikaufenthalt verbundene schwere Schwangerschaftsbeschwerden
  • ambulante Arztbehandlungen und Arzneimittel
  • stationäre Klinikaufenthalte (inkl. Verpflegungskosten und Krankentransporte)
    • nur 80-prozentiger Kostenersatz, falls der Versicherte nicht über eine allgemeine Krankenversicherung verfügt
  • Bergungskosten, Seren- und Medikamententransport
  • Rücktransport zum Wohnort
  • Überführung Verstorbener
  • 50-prozentige Kostenerstattung:
    • bei akut werdenden chronischen Erkrankungen, die einen stationären Aufenthalt erfordern
    • nicht vorhersehbare schwere Schwangerschaftsbeschwerden vor Reisebeginn, soweit ein Krankenhausaufenthalt nicht erforderlich ist
  • Erstattung von Prothesenschäden und Sehhilfen bei Raub und Transportmittelunfall (bis 10 % der Versicherungssumme)
  • bei mind. 50-prozentiger Invalidität: Einmalzahlung bis 36.336 €

Versicherungsausschlüsse

  • Krieg, Terrorismus, behördliche Verfügungen, Kernenergie
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden
  • Schäden beim Zelten oder Camping auf entsprechenden Anlagen
  • Schäden, die durch andere Versicherungen abgedeckt sind
  • Gesundheitsbeeinträchtigungen, die innerhalb des letzten halben Jahres behandelt wurden oder als behandlungsbedürftig erkennbar waren
  • Missbrauch von Medikamenten, Drogen oder Alkohol
  • chronische, psychosomatische und Kreislauferkrankungen
  • Erschöpfungszustände

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Die Reisekrankenversicherung Hofer „Tour Care“ gehört zu einem Reiseschutzpaket der Europäischen Reiseversicherung AG, Wien.

Gültigkeit

Die Hofer Reisekrankenversicherung hat weltweite Gültigkeit für eine bestimmte Reise. Versichert sind alle Personen, für die (im Rahmen einer Reise oder Leistung) der Hofer Reiseschutz gebucht wurde.

Versicherungsleistungen

Die Reisekrankenversicherungen Hofer Reisen leisten bei schweren Unfällen und unerwartet auftretenden schweren Erkrankungen sowie im Todesfall versicherter Personen. Als schwer gilt eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die zur Reiseunfähigkeit führt. Die Reiseunfähigkeit sowie eine vorliegende Lebensgefahr müssen durch einen Arzt unter Vermerk der Diagnose bescheinigt werden. Ebenfalls in den Versicherungsschutz einbezogen sind schwere Schwangerschaftsbeschwerden, die mit einem stationären Klinikaufenthalt verbunden sind. Ersetzt werden zu jeweils 100 % medizinisch notwendige, ambulante Arztbehandlungen und Arzneimittel, stationäre Klinikaufenthalte einschließlich dabei entstehender Verpflegungskosten sowie Krankentransporte. Bei Nichtvorliegen einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung die ambulanten und stationären Heilbehandlungskosten nur zu 80 % erstattet. Ein vollständiger Aufwendungsersatz gilt für Bergungskosten, den Transport von Seren und Medikamenten, den Rücktransport zum Wohnort sowie die Überführung Verstorbener. Eine hälftige Kostenerstattung findet bei plötzlich akut werdenden chronischen Erkrankungen statt, soweit diese einen stationären Aufenthalt erfordern. Ebenfalls zu 50 % werden Kosten aufgrund von vor Reisebeginn auftretenden, nicht vorhersehbaren, schweren Schwangerschaftsbeschwerden abgedeckt, soweit kein Klinikaufenthalt erforderlich ist. Prothesenschäden und Sehhilfen erstattet die Hofer Reisen Reisekrankenversicherung bei Raub oder Transportmittelunfall bis zu 10 % der Versicherungssumme je Schadensfall. Bei mindestens 50-prozentiger, dauerhafter Invalidität leistet die (eine Reise Krankenversicherung Hofer begleitende) Reiseunfallversicherung eine Einmalzahlung von bis zu 36.336 €.

Versicherungsausschlüsse

Nicht abgesichert durch die Reise Krankenversicherung Hofer sind Schädigungen durch Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, innere Unruhen, behördliche Verfügungen, Kernenergie, vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöste Schäden, beim Zelten oder Camping innerhalb entsprechender Anlagen realisierte Gefahren sowie Schäden, die durch andere Versicherungen abgedeckt werden. Kein Versicherungsschutz besteht hinsichtlich von Gesundheitsbeeinträchtigungen, die in einem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Versicherungsabschluss behandelt wurden oder als behandlungswürdig oder in ihren Anzeichen erkennbar waren. Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Verletzungen oder Unfälle, Medikamenten-, Drogen oder Alkoholmissbrauch, chronische, psychosomatische und Kreislauferkrankungen sowie Erschöpfungszustände führen gleichfalls nicht zu einer Leistungspflicht der Versicherung. 
http://www.hofer-reisen.at/business/ers 

Versicherungsbedingungen 

Die Versicherungsbedingungen der Hofer Reisen Reisekrankrankenversicherung sowie weitere Informationen werden unter http://www.hofer-reisen.at/ersaldi/static/reiseschutz.pdf zur Verfügung gestellt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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