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Reisekrankenversicherung Inter

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Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend sind oder grundsätzlich nicht greifen, bietet die Reisekrankenversicherung der Inter ein umfangreiches Leistungspaket an.

Leistungen

  • ambulante Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker, Osteopathen, Chirotherapeuten
  • stationäre Behandlungen, Unterbringungskosten sowie Operationen
  • Kostenübernahme bei verschriebenen Arznei-, Verband-, Hilfs- und Heilmittel
  • Transportkosten zum nächsten Arzt oder Krankenhaus
  • Personenbergung sowie Rettungsaktionen bis 1.500 Euro
  • Kostendeckung beim medizinisch sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Krankenrücktransport
  • Im Todesfall Zahlung der Kosten für eine Überführung oder Bestattung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Reparatur von Zahnersatz und Provisorien

Testurteil

Stiftung Warentest Finanztest zeichnete die Reisekrankenversicherung mit einem „Sehr gut (1,2)“ aus. Link zum Testergebnis:

http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_inter_versicherungen_auslandsreisekrankenversicherung_av_p73871.html

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Der interne Vergleichsrechner ist über blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ zu erreichen. So können die Leistungen mit denen anderer Anbieter verglichen werden.

 


 

Selbst, wenn man sich auf einem Auslandsaufenthalt befindet, muss damit gerechnet werden, dass eine plötzliche Erkrankung die Urlaubsfreuden trüben kann. Um nicht noch zusätzlich finanziell belastet zu werden, ist die Reisekrankenversicherung von Inter eine gute Alternative. Auch wenn bei Reisen ins europäische Ausland ein Kooperationsvertrag mit den Krankenkassen besteht, so verbleibt bei Behandlungen im Ausland immer ein Eigenanteil beim Reisenden, da die Behandlungskosten dort höher angesiedelt sind als hierzulande. Einige Leistungen werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen getragen, und auch für außereuropäische Reisen erfolgt durch den Sozialversicherungsträger keine Erstattung. 

Inter Versicherungsgruppe

Bei der Inter Versicherungsgruppe handelt es sich um einen Zusammenschluss aus verschiedenen Versicherungsbereichen. Die Bereiche Krankenversicherung aG und Lebensversicherung AG gehören dabei zu den ältesten Versicherungen, denn ihre Gründungen fanden bereits in den Jahren 1926 und 1910 statt. Die Versicherungsgruppe stellt ein umfangreiches Angebot an Produkten zur Verfügung, die sich an die speziellen Bedürfnisse der Versicherten richten. Die Inter Reisekrankenversicherung gehört zu den Zusatzversicherungen der Inter Krankenversicherung aG.

Inter Reisekrankenversicherungen

Zu den Reisekrankenversicherungen von Inter gehören zwei verschiedene „Tarifvariationen“. Diese unterscheiden sich zwischen der Auslandskrankenversicherung, die für alle Reisen über ein Jahr gültig ist sowie der Reisekrankenversicherung, die speziell für die Urlaubsreisen ins Ausland bis zu 45 Tage pro Reise gedacht ist. Das Besondere an der Inter Reise Krankenversicherung ist der Preis, der weit unter 10 Euro per Jahr liegt. Dieser ist für alle Reisende bis 65 Jahre gültig, aber selbst ältere Menschen müssen auf den Reiseschutz nicht verzichten. Sie können sich ab dem 66. Lebensjahr zu einer höheren, aber immer noch sehr moderaten Jahresprämie für ihre Urlaubsreisen absichern. 

Leistungen der Inter Reisekrankenversicherung

Zu den „Leistungen“, die auf einer Reise die Krankenversicherung der Inter übernimmt, gehören die nötigen Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker, Osteopathen sowie Chirotherapeuten. Ebenso ist die stationäre Behandlung sowie nötige Operationen einschließlich aller anfallender Kosten für die Unterbringung inbegriffen. Wenn der Reisende nicht in der Lage ist, aus eigener Kraft den nächsten Arzt oder das nächste Krankenhaus erreichen zu können, übernimmt die Reisekrankenversicherung der Inter hierfür die Kosten. Ebenfalls werden Leistungen für verschriebene Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel übernommen, wobei die Hilfsmittel die Grundversorgung bei einem akuten Bedarf darstellt. Eine Personenbergung oder Rettungsaktion ist bis 1.500 Euro inbegriffen. Wird ein Krankenrücktransport als medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar angesehen, so werden auch hierfür die anfallenden Kosten übernommen. Probleme mit den Zähnen treten besonders gerne im Urlaub auf. Daher sind die Schmerzbehandlung beim Zahnarzt sowie akut notwendige Reparaturen des Zahnersatzes und Provisorien ebenfalls im vollen Umfang abgesichert. Im Todesfall werden die Kosten für die Überführung oder eine Bestattung übernommen.

Testurteil

Die Inter Reise Krankenversicherung wurde in der Ausgabe Juni 2012 bei der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „Sehr gut (1,2)“ ausgezeichnet. Ebenso hat das Unternehmen schon im Jahr 2010 bei Ökotest sehr gute Bewertungen erhalten.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Durch den internen Vergleichsrechner ist es möglich, die Leistungen mit denen anderer Mitbewerber gegenüber zu stellen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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