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Reisekrankenversicherung Migros

Versicherungsvoraussetzungen

  • Schweizer Wohnsitz
  • Höchstalter: 79 Jahre
  • weltweiter Versicherungsschutz (Ausnahme: Schweiz)
  • versicherte Reisen: bis 62 Tage

Versicherungsleistungen

  • Ersatz ambulanter und stationärer Behandlungskosten, soweit nicht von der gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt
  • Kostenübernahme bis zu 100.000 CHF je Person
  • Beschaffung von Hilfsmitteln (Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen)
  • Transport- und Rettungskosten bis 10 Prozent der Versicherungssumme
  • Leistungserbringung bis 90 Tage nach Versicherungsablauf
  • Selbstbeteiligung 10 % (bei Einzelpersonen mindestens 50 CHF und höchstens 300 CHF, bei Familien mind. 100 CHF und höchstens 600 CHF)

Versicherungsausschlüsse

  • bei Versicherungsabschluss eingetretene, erkennbare oder diagnostizierbare Ereignisse
  • Unfälle oder Krankheiten, die bei Auftreten nicht diagnostiziert wurden und nicht attestiert sind
  • Krieg, Terrorismus, Streik, Entführungen, Elementarereignisse, Epidemien
  • Teilnahme an Wettkämpfen, Profisport oder Extremsport
  • Wagnisse, bei denen wissentlich große Gefahren in Kauf genommen werden
  • grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verstoß gegen allgemeine Sorgfaltspflichten
  • Ereignisse unter Einfluss von Medikamenten, Betäubungsmittel, Drogen oder Alkohol
  • ionisierende Strahlen
  • handwerkliche Berufstätigkeit
  • Fallschirmspringen oder Führen eines Fluggerätes 
  • Unfall als Luftfahrtpassagier
  • Kiefer- und Zahnerkrankungen
  • Schwangerschaft, Schwangerschaftskomplikationen und Entbindung
  • Folgen von Abtreibung und Empfängnisverhütung
  • psychische Störungen

Besonderheiten

  • Versicherungsleistung je Schadensereignis 2.000 CHF (soweit im Einzelfall nicht anders geregelt)
  • Erforderlich ist bei chronisch-psychischen Erkrankungen zum Buchungszeitpunkt eine Bescheinigung der Reisefähigkeit.
  • Die Versicherung kann eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen.

Versicherungsbedingungen 

Die Bedingungen der Migros Reisekrankenversicherung sind unter http://www.migros-ferien/ch/versicherung aufgeführt.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Versicherungsprämien von Reisekrankenversicherungen sind abhängig von den in die Versicherung eingeschlossenen Leistungen sowie von individuellen Preisgestaltungen der Versicherungen. Nur mit einem Tarifrechner lassen sich die verschiedenen Versicherungsangebote objektiv miteinander vergleichen. Über den auf dieser Seite integrierten blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie zu unserem Tarifrechner.
Die günstigste Reisekrankenversicherung können Sie mit unserem Tarifrechner auswählen.

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Die Migros Reisekrankenversicherung erstattet in Verbindung mit der Europäischen Reiseversicherungs AG, Basel während einer Auslandsreise entstehende Unfall- und Krankheitskosten

Geltungsbereich

Migros Reisekrankenversicherungen können nur von in der Schweiz wohnenden Personen bis einschließlich zum 79. Lebensjahr abgeschlossen werden. Versicherbar sind Einzelpersonen oder Familien. Vom weltweit gültigen Versicherungsschutz ist nur die Schweiz ausgenommen. Jede Reise ist bis zu 62 Tagen versichert.

Versicherungsleistungen

Die Reisekrankenversicherung Migros ersetzt die Kosten ambulanter und stationärer Behandlungen in Ergänzung zu den Schweizer gesetzlichen Sozialversicherungen bis zu 100.000 CHF je versicherter Person für Heilbehandlungen einschließlich von Heilbehandlungen und für die Erstanschaffung, Ersatz, Miete oder Reparatur von Hilfsmitteln wie Hörgeräten, Sehhilfen oder Prothesen, soweit aufgrund eines Unfalls erforderlich. Ferner ersetzen die Reisekrankenversicherungen Migros Transport- und Rettungskosten bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme. Leistungen werden bis 90 Tage nach Ende der Versicherungslaufzeit erbracht. Die Selbstbeteiligung beträgt bei jedem Schadensfall 10 %, mindestens aber 50 CHF bei Einzelpersonen und 100 CHF bei Familien. Die Selbstbeteiligung ist bei Einzelpersonen auf 300 CHF und bei Familien auf 600 CHF begrenzt. 

Versicherungsausschlüsse

Nicht durch die Reisekrankenversicherung Migros versichert sind bei Versicherungsabschluss oder Reisebuchung eingetretene, erkennbare oder diagnostizierbare Ereignisse sowie Folgen von Unfällen oder Krankheiten, die bei ihrem Auftreten nicht ärztlich diagnostiziert wurden und nicht durch ärztliches Attest bescheinigt werden. Der begutachtende Arzt darf weder begünstigt worden noch mit dem Versicherten verwandt oder verschwägert sein. Auch Erkrankungen aufgrund Krieg, Terrorismus, Streik, Unruhen, Entführungen, Elementarereignissen und Epidemien sind nicht versichert. Ausgeschlossene Ereignisse sind ferner Wettkämpfe, Rennen oder Training mit Booten oder Motorfahrzeugen, Aktivitäten als Profisportler oder Extremsportler sowie Wagnisse, bei denen sich der Versicherte wissentlich in große Gefahr begibt. Die Reise Krankenversicherung Migros leistet ferner nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder bei Außerachtlassen üblicher Sorgfaltspflichten. Auch bei unter Medikamenten-, Betäubungsmittel-, Drogen- oder Alkoholeinfluss erfolgenden Ereignissen entfällt die Versicherungsleistung. Schließlich ersetzt die Migros Reise Krankenversicherung keine Kosten bei aufgrund ionisierender (insbesondere atomarer) Strahlung auftretenden Erkrankungen. Unfälle bei handwerklichen Berufstätigkeiten, beim Fallschirmspringen, beim Führen von Flugzeugen und anderen Fluggeräten sowie als Luftfahrtpassagier sind nicht versichert. Weitere nicht versicherte Ereignisse sind Kiefer- und Zahnerkrankungen, Schwangerschaft, Entbindung, Schwangerschaftskomplikationen, psychische Störungen sowie die Auswirkungen von Abtreibungen und Empfängnisverhütung.

Besonderheiten

Soweit im Einzelnen nicht anders bestimmt, beträgt die Gesamtleistung der Migros Reise Krankenversicherung pro Schadensereignis und Person höchstens 2.000 CHF. Bei chronischen psychischen Erkrankungen ist die Reisefähigkeit zum Buchungszeitpunkt zu bescheinigen. Der Versicherte ist verpflichtet, sich auf Verlangen der Versicherung einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Versicherungsbedingungen 

Die Bedingungen der Migros Reise Krankenversicherung sind unter http://www.migros-ferien/ch/versicherung aufgeführt.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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