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Reisekrankenversicherung Sparkasse

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Eine Reisekrankenversicherung der Sparkasse ist auf Auslandsreisen eine unverzichtbare Vorsorgemaßnahme im Falle einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalls.

Zwei Optionen

  • Jahresversicherung
  • Serviceleistung der Mastercard X Tension

1. Jahresversicherung

    • Leistungen
      • weltweiter Versicherungsschutz
      • für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu einer Dauer von 45 Tagen
      • für maximal 5 Personen
    • Prämienberechnung nach Altersgruppen
      • für Personen bis 59 Jahre
      • für Personen ab 60 Jahre
    • Kündigung
      • zum Ablauf des Versicherungsjahres

2. Serviceleistung der Mastercard

    • weltweiter Versicherungsschutz
    • für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 90 Tagen Dauer
    • erlischt automatisch mit der Gültigkeit oder Kündigung der Kreditkarte

Identische Versicherungsleistungen in beiden Varianten beinhalten die Kostenübernahme

    • für alle ambulanten und stationären Behandlungen im Ausland
    • für alle erforderlichen Arzneimittel
    • für Heil- und Hilfsmittel bis zu 150 Euro je Versicherungsfall
    • für schmerzstillende Zahnbehandlungen
    • für Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
    • für notwendige Reparaturen an Zahnprothesen bis zu 300 Euro je Schadensfall
    • für notwendige Transporte zum nächsten Krankenhaus oder Arzt im Ausland
    • für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte
    • für die Bestattung im Ausland im Todesfall
    • wahlweise für die Überführung des Leichnams

Vergleich

Auf unseren Tarifrechner gelangen Sie durch das Anklicken des blauen Buttons mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich >>“. Der Vergleichsrechner ermittelt schnell und unkompliziert die günstigsten und besten Angebote zur Reisekrankenversicherung

 

 

 


 

Wer einen unbeschwerten Urlaub im Ausland genießen möchte, sollte rechtzeitig an einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz denken. Die Absicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen reicht in aller Regel im Ausland nicht aus. Mit den Reisekrankenversicherungen der Sparkasse ist auf weltweiten Reisen ein umfassender Krankenversicherungsschutz bei plötzlichen Erkrankungen oder Unfällen gewährleistet.

Reisekrankenversicherung als Jahresversicherung

Die Sparkasse Reisekrankenversicherungen bieten einen weltweiten und dauerhaften Krankenversicherungsschutz im Ausland. Die Sparkasse bietet ihre Reisekrankenversicherung in zwei Versionen an. Als separat abschließbare Versicherung gibt es die Sparkasse Reise Krankenversicherung als Kooperationsprodukt mit der Provinzial. Dabei handelt es sich um eine Jahresversicherung, weltweit gültig, für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen innerhalb des Versicherungsjahres mit einer maximalen Reisedauer von 45 Tagen. Durch die Reisekrankenversicherung können maximal bis zu 5 Personen versichert werden. Grundsätzlich gibt es für den Abschluss einer Reisekrankenversicherung bei der Sparkasse keine Altersbegrenzung. In Bezug auf die Prämienhöhe wird jedoch zwischen Personen bis 59 Jahren und Personen ab 60 Jahren unterschieden. Sofern kein weiterer Bedarf für einen Krankenversicherungsschutz im Ausland mehr besteht, kann die Jahresversicherung fristgerecht zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ohne Kündigung zum Ablauf verlängert sich die Versicherungsdauer um ein weiteres Jahr.

Reisekrankenversicherung als Bestandteil der Mastercard

Als weitere Variante bietet die Sparkasse eine Reisekrankenversicherung als Bestandteil der Mastercard X Tension an. Auch diese Sparkassen Reise Krankenversicherung bietet einen weltweiten Versicherungsschutz. Jedoch beträgt die maximale Reisedauer, anders als bei Einzelprodukt, 90 Tage. Die Versicherung ist für Urlaubs- und Geschäftsreisen gültig. Da diese Versicherungsvariante als Serviceleistung ein fester Bestandteil der Mastercard ist, erlischt die Versicherung automatisch mit der Gültigkeit oder Kündigung der Kreditkarte. 

Leistungsumfang

Die Versicherungsleistungen sind bei beiden Varianten zur Reise Krankenversicherung der Sparkassen identisch. So übernimmt eine Reise Krankenversicherung der Sparkassen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland, inklusive aller notwendigen Arzneimittel. Alle weiteren Heil- und Hilfsmittel werden bis zu einer Summe von 150 Euro pro Versicherungsfall von der Versicherung gezahlt. Im Bereich der Zahnheilkunde sind die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und notwendige Reparaturen an Zahnprothesen bis zu einer Höhe von 300 Euro mit im Versicherungsumfang enthalten. Ebenfalls versichert sind medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Krankenhaus oder Arzt im Ausland, sowie medizinisch erforderliche Krankenrücktransporte. Im Todesfall übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Bestattung im Ausland oder alternativ die Überführungskosten.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Angeboten zur Reisekrankenversicherung. Durch Anklicken des blauen Feldes gelangen Sie direkt auf unseren Vergleichsrechner. Unser Tarifrechner berechnet in nur wenigen Minuten die günstigsten und besten Angebote zur Reisekrankenversicherung. So ist ein umfassender Überblick über die, auf dem Markt erhältlichen, Angebote möglich und eine Reisekrankenversicherung gefunden werden, die genau auf die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt ist.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich