Reisekranken-Versicherungen vergleichen
und bis zu 86,4% sparen

 Deutschlands großer Preisvergleich

 Jetzt Marktführer + Testsieger vergleichen

100% Weiterempfehlung

Anleiter GmbH hat 4,97 von 5 Sternen 13 Bewertungen auf ProvenExpert.com

Reisekrankenversicherung UKV

Da selbst durch den Kooperationsvertrag der Krankenkassen noch Versorgungslücken bei einem Krankheitsfall im Ausland bestehen, bietet die Union Reise Krankenversicherung AG eine Zusatzabsicherung an.

Leistungen

  • weltweit für 45 Tage pro Reise 
  • ambulante sowie stationäre Behandlungen 
  • Heilmittel oder unfallbedingte Heilmittel bis 150 Euro 
  • Transportkosten zum Notarzt oder ins Krankenhaus 
  • Rücktransport nach Deutschland, sofern er als medizinisch sinnvoll und vertretbar gilt 
  • Schmerzbehandlungen, notwendige Füllungen sowie Reparatur von Prothesen bis 300 Euro pro Versicherungsfall 
  • Überführung nach Deutschland im Todesfall oder alternativ Bestattung im Reiseland

Testurteil

Für die Reisekrankenversicherung der Union (UKV) wurde von der Stiftung Warentest Finanztest in der Ausgabe 08/2012 ein „Gut (1,7)“ vergeben. Unter http://www.testberichte.de/p/ukv-tests/ake-11-testbericht.html ist das Ergebnis einzusehen.

Beitrag berechnen & Versicherung vergleichen

Die Beiträge der UKV Reisekrankenversicherung sind altersabhängig. Mittels dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ ist es möglich, den internen Vergleichsrechner zu erreichen, über den die Leistungen aller Gesellschaften anhand der individuellen Angaben in Relation gesetzt werden können.

null

 


 

Die Reisekrankenversicherung der UKV bietet einen guten Schutz, wenn eine Auslandsreise angetreten wird. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, laut dem vorliegenden Sozialversicherungsabkommen bei Reisen innerhalb Europas Leistungen im Krankheitsfall zu übernehmen, jedoch verbleibt immer ein Rest beim Versicherten zur Zahlung. Weiterhin sind einige Bereiche vom Kooperationsvertrag ausgeschlossen, und für Reisen außerhalb der europäischen Länder erfolgt keine Leistung durch die Krankenkassen.

UKV Versicherung

Die Union Krankenversicherung (UKV) gehört zu der Sparkassen-Finanzgruppe und wurde im Jahr 1979 in Saarbrücken gegründet. Sie zählt durch einen Zusammenschluss mit der Consal Beteiligungsgesellschaft zu den größten Anbietern auf dem Segment der privaten Krankenversicherungen. Die Reisekrankenversicherungen der UKV bilden einen Teil der Zusatzkrankenversicherungen. 

Die Reisekrankenversicherung der Union

Die UKV Reisekrankenversicherung mit ihrem „Tarif AKD-11“ bietet einen weltweiten Krankenversicherungsschutz für bis zu 45 Tage pro Reise. Dabei ist es unerheblich, wie häufig im Jahr eine Reise angetreten wird. Hierbei wird ein 100%iger Kostenersatz geleistet, so dass der Reisende unbeschwert den Auslandsaufenthalt genießen kann. Das Besondere an der UKV-Union Reise Krankenversicherung ist sicherlich, dass die Gesellschaft ohne viele Beiträge auskommt. So gibt es lediglich zwei Beitragsgruppen, wobei hier die Altersgrenzen eine Rolle spielen. So besteht die erste Altersgrenze bei 59 Jahren, bei dem keine 11 Euro pro Jahr anfallen. Die zweite Gruppe richtet sich an alle Rentner ab 60 Jahre, hier ist der Beitrag jedoch höher einzustufen, da das Risiko, zu erkranken, höher einzustufen ist. 

Leistungen der Union Reise Krankenversicherung AG

Bei der Union Krankenversicherung Reise werden „Leistungen“ für ambulante sowie stationäre Behandlungen im vollen Umfang übernommen. Ebenso sind Heilmittel sowie unfallbedingte Heilmittel bis 150 Euro abgesichert. Wenn der Patient nicht in der Lage sein sollte, das nächste Krankenhaus oder den nächsten Notarzt aus eigener Kraft zu erreichen, übernimmt die UKV Reisekrankenversicherung die Transportkosten, jedoch muss eine medizinische Notwendigkeit dafür vorliegen. Wird der Rücktransport vom behandelnden Arzt als medizinisch sinnvoll und vertretbar angesehen, wird auch hierfür die Leistung übernommen, denn besonders dieser Punkt kann schnell einen fünfstelligen Bereich erreichen. Der Todesfall kann selbst auf einer Urlaubsreise nie ausgeschlossen werden. Daher übernimmt die Reisekrankenversicherung der UKV die Kosten für eine Überführung nach Deutschland oder alternativ, falls gewünscht, die Bestattung direkt im Reiseland. Sehr häufig können Zahnprobleme die Reisefreuden vermiesen. Daher werden Schmerzbehandlungen beim Zahnarzt sowie notwendige Füllungen und Reparaturen an Prothesen von der Reisekrankenversicherung der Union übernommen. Hierfür gilt eine Summenbegrenzung von 300 Euro per Versicherungsfall. Selbstverständlich steht ein 24 Stunden-Notrufservice zur Verfügung, der schnell und unbürokratisch weiterhilft. 

Testurteil

Die Stiftung Warentest Finanztest vergab mit der Ausgabe 08/2012 für die Reise Krankenversicherung der UKV ein „Gut (1,7)“, wobei die Ausschlüsse bei Gesundheit lediglich mit einem „Befriedigend“ bewertet werden konnten.

Versicherungsvergleich

Damit die Versicherungsleistungen sowie die zahlenden Beiträge mit denen, anderer Anbieter in Relation gesetzt werden können, ist der „interne Vergleichsrechner“ zu empfehlen. 

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich