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Reisekrankenversicherung Universa

Eine gute Gesundheitsvorsorge ist für jeden Auslandsaufenthalt wichtig. Eine Universa Reisekrankenversicherung bietet einen umfangreichen und umfassenden Schutz.

Reisekrankenversicherung bei der Universa

  • Jahresversicherung mit Langzeitschutz
  • Versicherungsschutz weltweit
  • gültig für Urlaubs- und Geschäftsreisen bis zu 2 Monaten Dauer

Leistungsumfang

  • Behandlungen und Untersuchungen beim Arzt, Facharzt und im Krankenhaus
  • Kostenübernahme für Unterbringung im Krankenhaus auch als Privatpatient
  • Kostenübernahme für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
  • Krankenhaustagegeld von 21 Euro, sofern 20 Euro pro Tag von einem anderen Kostenträger übernommen werden
  • Krankenhaustagegeld von 41 Euro, wenn die Leistungen der Universa Reisekrankenversicherung für den Krankenhausaufenthalt sonst nicht in Anspruch genommen werden
  • Kosten für Transport und Rücktransport zum Arzt oder Krankenhaus im Ausland
  • Kosten für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte, inklusive Aufwendungskosten einer Begleitperson
  • schmerzstillende, chirurgische und konservierende Zahnbehandlungen
  • Reparaturen am Zahnersatz
  • bei Tod im Ausland: Überführungskosten bis 10300 Euro oder Bestattungskosten in Höhe der sonst entstandenen Überführungskosten

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Auf dem Markt gibt es zahlreiche Angebote zur Reisekrankenversicherung, welche sich nicht nur im Leistungsumfang, sondern auch in der Prämienhöhe stark unterscheiden können. Über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen Sie auf unseren Vergleichsrechner. Dieser ermittelt in nur wenigen Minuten die günstigsten und besten Angebote für Sie. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, die Reisekrankenversicherung Ihrer Wahl direkt online abzuschließen.

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Zu einer guten und sorgfältigen Urlaubsplanung gehört eine gute Gesundheitsvorsorge unbedingt dazu. Wird im Ausland medizinische Hilfe durch einen Arzt oder gar im Krankenhaus notwendig, muss mit hohen Kosten gerechnet werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, wenn überhaupt, nur einen geringen Kostenanteil. Mit einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung der Universa kann jeder Auslandsurlaub sorgenfrei und unbeschwert genossen werden.

Universa Reise Krankenversicherung – Vorsorge mit Langzeitschutz

Versicherungsschutz durch die gesetzlichen und häufig auch die privaten Krankenversicherungen reicht im Ausland meist nicht aus. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen lediglich kassenärztlich erbrachte Leistungen im europäischen Ausland, wobei die Kostenübernahme gemäß der deutschen Gebührenverordnung erfolgt. Private Krankenversicherungen beinhalten zwar einen Auslandsversicherungsschutz, dieser beschränkt sich jedoch meist auf Europa. Universa Reisekrankenversicherungen garantieren eine umfassende Gesundheitsvorsorge im Ausland. Bei den Reisekrankenversicherungen der Universa handelt es sich um Jahresversicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz auf Urlaubs- und Geschäftsreisen mit einer Reisedauer bis zu 2 Monaten. 

Umfangreiches Leistungsangebot

Die Universa Reisekrankenversicherungen bieten einen umfassenden und umfangreichen Leistungsumfang. So übernimmt die Versicherung alle Behandlungen und Untersuchungen beim Arzt, Facharzt und im Krankenhaus während einer Auslandsreise. Behandlungen und Unterbringung im Krankenhaus als Privatpatient sind ebenso Bestandteil der Versicherungsleistungen wie alle notwendigen Medikamente und sonstige Heil- und Hilfsmittel. Sofern für einen Krankenhausaufenthalt im Ausland mindestens 20 Euro pro Tag durch einen anderen Kostenträger übernommen werden, zahlt die Universa Reise Krankenversicherung ein Krankenhaustagegeld von 21 Euro pro Tag. Werden für einen Krankenhausaufenthalt die Leistungen der Universa Reisekrankenversicherung nicht in Anspruch genommen, erhält der Patient ersatzweise ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 41 Euro. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung die Kosten für den Transport und Rücktransport zum Arzt oder Krankenhaus im Ausland. sowie für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte, inklusive der Aufwendungskosten für eine Begleitperson. Im Bereich der Zahnmedizin sind alle schmerzstillenden, chirurgischen, konservierenden Zahnbehandlungen und Reparaturen am Zahnersatz im Leistungsumfang enthalten. Verstirbt der Versicherte im Ausland zahlt die Versicherung Überführungskosten bis zu einer Summe von 10300 Euro oder Bestattungskosten im Ausland bis zu der Höhe, die im Falle der Überführung entstanden wären.

Versicherungsvergleich

Aufgrund der zahlreichen Angebote zur Reisekrankenversicherung ist vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung ein Versicherungsvergleich anzuraten. Die einzelnen Angebote unterscheiden sich zum Teil erheblich im Leistungsangebot und in der Prämie. Das blaue Feld führt Sie automatisch auf unseren stets aktuellen Vergleichsrechner. Er ermittelt für Sie innerhalb weniger Minuten die aktuellsten und besten Angebote zur Reisekrankenversicherung, sodass Sie ohne großen Aufwand die für Sie passende Reisekrankenversicherung finden können. Anschließend besteht die Möglichkeit einen direkten Onlineabschluss zu tätigen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich