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Reisekrankenversicherung VGB Bayerische Beamtenkrankenkasse

Geltungsbereich

  • Schäden aufgrund von Unfällen und Krankheiten
  • weltweite, vorübergehende Auslandsaufenthalte (ausgenommen Deutschland)
  • während der ersten 45 Tage jeder Reise
  • Versicherungsdauer: ein Jahr
  • Versicherungsabschluss nur durch Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland möglich

Versicherungsleistungen

  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • Schwangerschaftskomplikationen bis zur 36. Schwangerschaftswoche
  • in Notfällen: Schwangerschaftsabbrüche und Fehlgeburten 
  • Arztberatungen
  • unaufschiebbare Operationen
  • ärztlich verschriebene Verband- und Heilmittel
  • Heilmittel (bis 150 €)
  • Strahlendiagnostik, Strahlentherapie, Röntgendiagnosen
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnprothesenreparaturen (bis 300 €)
  • Krankentransporte
    • zum Krankenhaus oder zum Notarzt
    • Hubschraubertransport (falls keine Lebensgefahr besteht: Begrenzung auf 2.500 €)
    • Rücktransport aus dem Ausland
  • Überführung Verstorbener oder Bestattungskosten am Sterbeort
  • bei teilweiser Kostenübernahme durch andere Versicherer: Übernahme des Kostenrestbetrages zuzüglich eines Krankenhaustagegeldes von bis zu täglich 30 €
  • bei stationärem Aufenthalt: wahlweise Inanspruchnahme eines täglichen Krankenhaustagegeldes von 30 € möglich (anstatt anderer Versicherungsleistungen)

Versicherungsausschlüsse

  • bei Ausreise feststehende oder zum Reisezweck gehörende Heilbehandlungen
  • Rehabilitationen, Kuren, Sanatoriumsaufenthalte
  • Psychotherapien
  • vorsätzliche herbeigeführte Gesundheitsschäden
  • nicht unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
  • Stärkungs-, Nähr-, kosmetische oder der Prophylaxe dienende Präparate 
  • Behandlungen durch Heilpraktiker oder Chiropraktiker
  • Bergungs-, Such- und Rettungseinsätze
  • Behandlungen und Unterbringungen aufgrund Pflegebedürftigkeit
  • Kriegsereignisse und innere Unruhen 
    • falls bei Ausreise Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorlag
    • ansonsten: kein Ersatz ab 8. Tag nach Beginn der Unruhen
  • bei Behandlung durch nahe Angehörige: Sachkostenersatz
  • Leistungskürzung bei medizinisch nicht angemessenen Kosten
  • nachrangige Leistungserbringung bei gegen gesetzliche Versicherungen bestehenden Ansprüchen

Versicherungsprämien

  • Jahresprämien:
    • Versicherte bis 59 Jahre: 10,90 €
    • Versicherte ab 60 Jahre: 33 €

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Die Leistungen und Prämien von Reisekrankenversicherungen weisen signifikante Unterschiede auf. Nur mit einem Tarifrechner können die verschiedenen Angebote zuverlässig miteinander verglichen werden. Eine Ihren Bedürfnissen optimal entsprechende Reisekrankenversicherung können Sie über den auf dieser Seite befindlichen Tarifrechner ermitteln, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.

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Die Versicherungskammer Bayern Reisekrankenversicherung wird in Kooperation mit der Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft angeboten.

Geltungsbereich

Die Reisekrankenversicherung VGB Bayerische Beamtenkrankenkasse versichert Unfälle und Krankheiten auf vorübergehenden, weltweiten Auslandsreisen, nicht aber Schadensereignisse in Deutschland. Die Versicherung kann von Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Die für ein Jahr abgeschlossene Versicherung schützt bei Schadenfällen, die sich während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise ereignen.

Versicherungsleistungen

Die Reise Krankenversicherung VGB Bayerische Beamtenkrankenkasse leistet bei aufgrund Unfällen oder Erkrankungen erforderlichen Heilbehandlungen, bei Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburten bis einschließlich zur 36. Schwangerschaftswoche, Schwangerschaftsabbrüchen in Notfällen, Fehlgeburten und Krankentransporten. Im Einzelnen bezahlt die Reisekrankenversicherung VGB Bayerische Versicherungskammer Arztbesuche, unaufschiebbare Operationen, Verband- und Arzneimittel (soweit ärztlich verschrieben), Heilmittel (bis 150 €) in Form von Massagen, medizinischen Bädern, Elektro- und Wärmetherapien und Inhalationen, unfallbedingt erstmals erforderlich werdende Hilfsmittel (bis 150 €), Strahlendiagnostik sowie Strahlentherapien, Röntgendiagnosen, stationäre Heilbehandlungen und bis zu 300 € schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnprothesenreparaturen. Die Versicherung erstattet auch die Kosten des Krankentransportes zu einem Krankenhaus oder zu einem Notarzt, den Krankentransport mit einem Hubschreiber (bei Verdacht auf Lebensgefahr oder schwerwiegender Gesundheitsgefährdung in unbegrenzter Höhe, ansonsten bis 2.500 €), Zusatzkosten eines Krankenrücktransportes aus dem Ausland sowie Überführungskosten in Todesfällen (wahlweise die Bestattungskosten am Sterbeort). Werden die Kosten eines stationären Klinikaufenthaltes teilweise durch einen anderen Versicherer getragen, so zahlt die VGB Bayerische Beamtenkrankenkasse Reisekrankenversicherung nicht nur die verbleibenden Kosten, sondern zusätzlich auch ein Krankenhaustagegeld von bis zu täglich 30 €, das aus der durch die Anzahl der Tage des Krankenhausaufenthaltes geteilten Kostenbeteiligung ermittelt wird. Anstelle anderer Kostenerstattungen kann der Versicherte bei stationärer Klinikbehandlung auch ein Tagegeld von 30 € in Anspruch nehmen.

Versicherungsausschlüsse

Die VGB Bayerische Versicherungskammer Reisekrankenversicherung ersetzt nicht bei der Ausreise aus Deutschland planmäßig feststehende oder den Reisezweck beinhaltende Heilbehandlungen, Rehabilitationen, Kur- und Sanatoriumsaufenthalte, Psychotherapien, vorsätzlich herbeigeführte Unfallschäden oder Erkrankungen, Entzugsbehandlungen, nicht unfallbedingte Kosten von Hilfsmitteln (u. a. Sehhilfen, Einlagen und Prothesen), Behandlungen durch Heilpraktiker oder Chiropraktiker, Aufwendungen für Bergungs-, Such und Rettungseinsätze, auf Pflegebedürftigkeit beruhende Behandlungen oder Unterbringungen sowie Schadensereignisse aufgrund Krieg oder innerer Unruhen (falls das Auswärtige Amt zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung herausgegeben hatte; ansonsten besteht ab dem 8. Tag nach Beginn der Unruhen kein Anspruch auf Ersatzleistungen) und Kosten für Stärkungs-, Nähr-, kosmetische oder vorbeugend eingenommene Präparate. Behandlungen durch nahe Angehörige werden durch Sachkostenersatz abgegolten. Bei medizinisch nicht angemessenen Behandlungskosten kann die Versicherungskammer Bayern Reisekrankenversicherung eine entsprechende Leistungskürzung vornehmen. Bei bestehenden Ansprüchen gegen die gesetzliche Renten- oder Unfallversicherung leistet die Reisekrankenversicherung Versicherungskammer Bayern nachrangig.

Versicherungsprämien

Die Versicherungsprämien orientieren sich am Lebensalter versicherter Personen. Versicherte bis 59 Jahren bezahlen eine Jahresprämie von € 10,90, während bei einem Alter ab Jahren 33 € berechnet werden.

Versicherungsbedingungen 

Die Versicherungsbedingungen der VGB Bayerische Beamtenkrankenkasse befinden sich unter http://www.vkb.de/web/export/sites/vkb/_resources/downloads_versicherungen/Tarifbedingung_AKD11_V392.pdf .

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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