Tarifmöglichkeiten
- Absicherung einer Einzelreise
- Ein- und Fünfjahresverträge
- Versicherungen für Ausländer in Deutschland
- Au-Pairs-Versicherungen
- Auslandsreiseschutz für Studenten, Schüler und Praktikanten
Versicherungsleistungen
- ambulante Heilbehandlungen
- stationäre Klinikaufenthalte (inkl. Operationen), wahlweise Krankenhaustagegeld (25 €)
- Krankentransporte
- zum nächsten Krankenhaus
- zum Wohnort
- Überführung im Todesfall, wahlweise Bestattung (bis 10.000 €)
- bei Transportunfähigkeit: Leistung bis zur Wiedergewinnung der Transportfähigkeit auch nach Versicherungsablauf
- schmerzstillende und dem Zahnerhalt dienende Zahnarztbehandlung
- medizinische Packungen, Massagen, Krankengymnastik und Inhalationen (bis 300 €)
- Arzneimittel, Verbände, Hilfsmittel
- Röntgendiagnosen
- bei stationärer Behandlung Minderjähriger:
- Kostenübernahme für Krankenhausunterbringung einer Begleitperson
- alternativ: Krankenhaustagegeld (25 €) für maximal 20 Tage
- bei betreuungslos gewordenen Kindern: Organisation und Finanzierung der Betreuung
- Schwangerschaftsbeschwerden, Frühgeburten (bis 36. Schwangerschaftswoche), Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche
- Mitversicherung nach Vertragsbeginn geborener Kinder bis zur folgenden Prämienzahlung
- bei Kostenübernahme durch anderen Versicherungsträger:
- Krankenhaustagegeld (50 €) bis maximal 14 Tage
- bei ambulanter Behandlung: Einmalzahlung von 25 €
- Sachkostenerstattung bei Behandlung durch Eltern, Kinder oder Ehegatten
Versicherungsausschlüsse
- zum Reiseanlass gehörende Behandlungen
- bei Reiseantritt als notwendig bekannte Behandlungen
- absehbare Kriegsgeschehnisse
- vorsätzliche herbeigeführte Schädigungen
- Sanatoriums-, Heilbad- und Kuraufenthalte
- Rehabilitationen
- Entziehungskuren
- Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit
- Psychotherapie
- Kieferorthopädie
- Immunisierungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- Heilbehandlung wegen Fortpflanzungsorgan-Schädigung
- Folgen von Organspenden
- Nährmittel, Stärkungsmittel, Kosmetika
- Leistungskürzung bei unangemessenen Kosten
- bei Ansprüchen gegen gesetzliche Versicherungsträger: Erstattung der verbleibenden Kostendifferenz
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Die geeignetste Reisekrankenversicherung ermitteln Sie am besten mit dem über diese Seite erreichbaren Tarifrechner.
null
Die Reisekrankenversicherung VGH bietet Versicherungsschutz durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG an.
Tarifvarianten und Zielgruppen
Die Reisekrankenversicherungen VGH ermöglichen wahlweise die Absicherung einer Einzelreise, Ein- und Fünfjahresverträge, die Absicherung ausländischer Gäste in Deutschland (bis zu einem oder bis zu fünf Jahren) und einen Auslandsreiseschutz für Au-Pairs sowie für Studenten, Schüler und Praktikanten.
Versicherungsleistungen
Die Reise Krankenversicherung VGH schützt Versicherte weltweit (ausgenommen Deutschland) bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten bei Unfällen und Erkrankungen. Dazu gehören Kostenübernahmen bei stationären und ambulanten Heilbehandlungen (inkl. Operationen), bei einem Krankentransport zum nächstgelegenen Krankenhaus, einem medizinisch erforderlichen Rücktransport zum Wohnort und einer Überführung Verstorbener (bis 10.000 €, wahlweise Bestattung). Die Reisekrankenversicherungen VGH leisten auch nach Ablauf des Versicherungsschutzes, soweit Transportunfähigkeit besteht, bis zur Wiedergewinnung der Transportfähigkeit. Außerdem werden dem Zahnerhalt dienende und schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnersatzreparaturen getragen. Die Versicherung erstattet schulmedizinische Heilbehandlungen sowie andere Therapien, soweit sie bewährt sind oder schulmedizinische Behandlungsformen nicht zur Verfügung stehen. Ersetzt werden bei ärztlicher Verschreibung die Aufwendungen für medizinische Packungen, Massagen, Krankengymnastik und Inhalationen (jeweils bis 300 €), für Arzneimittel, Verbände, unfallbedingt notwendige Hilfsmittel und Röntgendiagnosen. Der Versicherte, der Anspruch auf Kostenersatz bei stationären Behandlungen hat, kann wahlweise Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 € in Anspruch nehmen. Bei stationärer Behandlung minderjähriger Kinder bezahlt die Reisekrankenversicherung VGH die Krankenhausunterbringung einer Begleitperson. Alternativ kann die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes (25 €) für maximal 20 Tage verlangt werden. Wurden Kinder unfall- oder krankheitsbedingt betreuungslos, wird von der Versicherung die Betreuung organisiert und finanziert. Schwangerschaftsbeschwerden, bis zur 36. Schwangerschaftswoche stattfindende Frühgeburten sowie Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüche fallen ebenfalls unter die VGH Reise Krankenversicherung. Nach Versicherungsbeginn geborene Kinder sind sowohl in der Einzel- als auch in der Familienversicherung bis zur folgenden Prämienzahlung beitragsfrei mitversichert. Bei Abdeckung der Heilbehandlung durch einen anderen Versicherungsträger zahlt die VGH Reise Krankenversicherung zusätzlich für bis zu 14 Tage ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 50 € sowie bei ambulanten Behandlungen einmalig 25 €. Wird der Versicherte durch Eltern, Kinder oder Ehegatten behandelt, so erfolgt eine Sachkostenerstattung.
Versicherungsausschlüsse
Die VGH Reisekrankenversicherung zahlt nicht für zum Reiseanlass gehörende Auslandsbehandlungen, für zum Reiseantritt als notwendig bekannte Behandlungen, bei absehbaren Kriegsgeschehnissen, bei vorsätzlich herbeigeführten Schädigungen, für Sanatoriums-, Heilbad- und Kuraufenthalte sowie für der Rehabilitation dienende Maßnahmen, für Entziehungskuren und für Behandlungen und Unterbringungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Siechtum. Die Reisekrankenversicherungen VGH ersetzen ferner nicht Psychotherapien, Kieferorthopädien, Immunisierungen, Vorsorgeuntersuchungen, Heilbehandlungen wegen Schädigung der Fortpflanzungsorgane oder wegen Organspendefolgen sowie Nährmittel, Stärkungsmittel und Kosmetika. Bei nicht notwendigen Kosten kann die Versicherung ihre Leistung kürzen. Wenn Ansprüche gegen gesetzliche Versicherungsträger bestehen, erstattet die VGH Reise Krankenversicherung die verbleibende Kostendifferenz.
https://www.vgh.de
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Produktübersichten und AVB der Reisekrankenversicherung VGH sind unter https://www.vgh.de/web/html/privat/versicherungen/reise/bedarf/index.html veröffentlicht.
Testergebnis
Verschiedene Tarife der VGH Reisekrankenversicherungen wurden von der Stiftung Warentest mit „sehr gut“ ausgezeichnet (04/2009, 05/2009, 05/2010, https://www.vgh.de/web/html/privat/versicherungen/reise/bedarf/index.html ).