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Reisekrankenversicherung Victoria

Die frühere Reisekrankenversicherung der Victoria ist mit ihrem Tarif AR1 bereits seit September 2010 nicht mehr erhältlich, da die Victoria Krankenversicherung in der DKV aufgegangen ist. Nun wird der Langzeittarif mit gleichem Namen von der DKV angeboten.

Leistungen

  • weltweiter Versicherungsschutz bis zu einem Jahr 
  • ambulante sowie stationäre Heilbehandlung 
  • alternativ 25 Euro Krankenhaustagegeld 
  • Leistungen bei Schwangerschaft 
  • Kostenübernahme beim Transport zur Heilbehandlung 
  • Arznei-, Verband-, Heil- sowie Hilfsmittel 
  • schmerzstillende Zahnbehandlung inkl. Zahnfüllungen aus plastischem Material 
  • 50% bei Reparaturen Zahnersatz, provisorischen Kronen oder Zahnersatz, jedoch maximal bis 250 Euro 
  • volle Kostenübernahme bei Rückführung nach erfolgter Leistungszusage, andernfalls 80%

Testbericht

Der Tarif AR1 konnte in der Ausgabe 08/2012 der Stiftung Warentest Finanztest mit einem „ Befriedigend (2,8)“ abschneiden. Der Test ist unter http://www.testberichte.de/p/dkv-tests/ar1-testbericht.html einsehbar.

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Um eine individuelle Beitragsberechnung zu erreichen, eignet sich der interne Tarifrechner, welcher über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich >>“ angewählt werden kann. Hierüber lassen sich auch die genauen Leistungen ersehen sowie anderer Versicherer zum Vergleich hinzuziehen.

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Bei einer Auslandsreise sollte die entsprechende Reisekrankenversicherung für den Notfall nicht fehlen. Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich ausschließlich um einen Basisschutz, der jedoch nicht als ausreichend bezeichnet werden kann. Einige Leistungen werden nicht übernommen, andere nur bis zu einem gewissen Teil und weltweite Reisen sind komplett ausgeschlossen. Eine private Reisekrankenversicherung bildet die Lösung, jedoch ist eine Victoria Reisekrankenversicherung nicht mehr erhältlich.

Die Victoria Versicherung

Mehr als 150 Jahren war die Victoria auf dem Versicherungsmarkt tätig und gehörte zu den ältesten Versicherern des Landes. Auch Victoria Reisekrankenversicherungen wurden angeboten. Jedoch gab das Unternehmen im Jahr 2010 seinen Markennamen auf. Bis dahin gehörte die Versicherung sowie die Reisekrankenversicherung der Victoria zu der Ergo Versicherungsgruppe. Nach der Aufgabe verblieb der Teil der Sachversicherung bei der Ergo, während die Krankenversicherung zur DKV Gruppe zählt. Daher kann auch die Reisekrankenversicherung Victoria AR1 in der Form seit September 2010 nicht mehr angeboten werden. 

Die vormals Victoria Reise Krankenversicherung

Der frühere „Tarif“ Reisekrankenversicherung Victoria AR1 wird mittlerweile von der DKV Krankenversicherung als DKV AR1 angeboten. Prinzipiell handelt es sich um den gleichen Tarif, da die Victoria Krankenversicherung zu 100% in der DKV aufgegangen ist. Diese Variante der Reisekrankenversicherung richtet sich an die Verbraucher, die eine Langzeitreise unternehmen möchten oder aber sehr häufig auf Reisen sind, denn die Absicherung ist für Zeiträume bis zu 12 Monate gedacht. Hierbei handelt es sich um einen weltweiten Schutz. 

Die Leistungen

Zu den „Leistungen“ des Tarifs AR1 gehört die 100%ige Kostenübernahme von zahlreichen Bereichen. So werden ambulante sowie stationäre Behandlungen übernommen. Für den Krankenhausaufenthalt kann der Patient alternativ auch die Zahlung von einem Krankenhaustagegeld in Höhe von 25 Euro pro Tag auswählen. Ebenfalls werden die vollen Kosten bei einer Schwangerschaft übernommen. Da nicht immer aus eigener Kraft der nächste Arzt oder das nächste Krankenhaus erreichbar ist, übernimmt die frühere Victoria Reisekrankenversicherung den Transport. Ebenfalls befinden sich Arznei- und Verbandmittel sowie Hilfs- und Heilmittel, die für die Genesung wichtig sind, im Leistungsumfang. Zahnprobleme sind ein häufiges Thema bei Auslandsaufenthalten. Hier wird die Schmerzbehandlung mit möglichen Zahnfüllungen aus plastischem Material vollständig übernommen. Reparaturen am Zahnersatz sowie provisorische Kronen oder Zahnersatz werden zu 50 Prozent, maximal jedoch bis zu einer Summe von 250 Euro gezahlt. Auch eine Rückführung des Patienten wird ermöglicht. Hierbei ist es jedoch anzuraten, vorab die Leistungszusage einzuholen. Dann werden die auflaufenden Kosten mit 100 Prozent, ansonsten lediglich mit 80 Prozent von der Reisekrankenversicherung getragen. 

Testbericht

Der Tarif AR1 hat bei der Stiftung Warentest Finanztest mit der Ausgabe 08/2012 mit einem „Befriedigend (2,8)“ abgeschnitten. 

Versicherungsvergleich

Die genauen Leistungen lassen sich über den internen Tarifrechner einsehen, der ebenfalls zur individuellen Beitragsermittlung nutzbar ist. Weiterhin können auf diesem Weg andere Anbieter der Reisekrankenversicherung zur Entscheidungsfindung hinzugezogen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich