Versicherungsleistungen
- Schutz bei Unfällen und Krankheiten auf Reisen
- Kombination der Reisekrankenversicherung möglich
- mit Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und/oder Notfallversicherung
- Absicherung von Auslandsreisen
- teilweise auch Schutz auf Inlandsreisen
- mögliche Versicherungsleistungen
- ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
- Medikamente und Verbandmittel
- Massagen, Krankengymnastik und Inhalationen
- schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Krankenhaustagesgelder
- Arzneimittelversand
- Übernachtungskosten für Begleitpersonen Minderjähriger
- Reisebetreuung Minderjähriger
- Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern
Notfallversicherung und Transportversicherung
- Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten
- Krankentransport zum Krankenhaus
- Rücktransport zum Wohnort oder zu wohnortnaher Klinik
- Überführungskosten im Todesfall
- bei Reisekrankenversicherungen Auto: Hilfeleistung am Schadensort bei Autounfällen
- ständig besetzte Notrufzentralen
Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reiseunterbrechung
- bei schwerer Erkrankung, die die Reiseaufnahme/Reisefortsetzung unmöglich macht:
- Ersatz von Stornokosten
- Ersatz von Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
- bei Reiseabbruch: vollständiger oder teilweiser Ersatz des Reisepreises
- bei Reiseunterbrechung: Übernahme von Nachreisekosten
Unfallversicherung
- Entschädigungszahlung bei Invalidität
- bei Reisekrankenversicherung Flug: eventuell beschränkt auf Fluggastunfälle im Zusammenhang mit der Flugzeugbenutzung
Versicherungsausschlüsse
- Krankheiten, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt waren
- Krankheiten, die kurz vor dem Versicherungsabschluss behandelt wurden
- z. T. keine Versicherung bei Kriegsereignissen und Pandemien
Selbstbehalt
- unterschiedliche Tarife: ohne Selbstbehalt sowie mit prozentualem oder betragsmäßigem Selbstbehalt
Maximale Reisedauer
- Versicherungsschutz gilt nur für eine jeweils vereinbarte maximale Reisedauer.
Anbieter vergleichen & Kosten berechnen
Reisekrankenversicherungen für Auto- und Flugreisen lassen sich in individuellen Versicherungspaketen zusammenstellen. Tarifrechner schaffen einen objektiven Überblick über die verschiedenen Angebote. Die günstigste Reisekrankenversicherung können Sie über unseren Tarifrechner ermitteln, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.
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Mit speziellen Reisekrankenversicherungen können die besonderen Risiken auf Flug- und Autoreisen abgesichert werden.
Versicherungsleistungen
Eine Reisekrankenversicherung für Flug – Reisen und Autoreisen schützt umfassend durch eine Kombination mit Reiserücktritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und/oder einer Notfallversicherung. Die Reisekrankenversicherung Flug deckt auf Auslandsreisen, zuweilen aber auch auf Inlandsreisen (allerdings mit regelmäßig eingeschränktem Leistungsspektrum) Krankheits- und Unfallrisiken ab. Sie leistet Kostenersatz z. B. für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel, ärztlich verschriebene Medikamente und Verbandmittel, Massagen, Krankengymnastik und Inhalationen sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen. Außerdem werden teilweise Krankenhaustagegelder bei stationärem Klinikaufenthalt gezahlt. Einige Reisekrankenversicherungen Auto tragen einen notwendigen Arzneimittelversand, Übernachtungskosten für Begleitpersonen Minderjähriger im Krankenhaus (z. T. bis Vollendung des 18. Lebensjahres, teilweise aber auch nur bis zum 12. Lebensjahr) und die Reisebetreuung Minderjähriger.
Notfallversicherung und Transportversicherung
Zum Versicherungsbaustein Notfallversicherung gehören aufgrund eines Unfallgeschehens notwendige Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten und eine vollständige Kostenübernahmeerklärung gegenüber ausländischen Krankenhäusern, um eine zeitnahe Aufnahme einer notwendigen Krankenbehandlung zu erleichtern. Auch die Rücktransportkosten an den Wohnort oder zu einem wohnortnahen Krankenhaus werden ersetzt, wobei einige Versicherungen nicht auf eine medizinische Notwendigkeit des Rücktransportes, sondern z. B. auf das Erfordernis eines 5- oder 14-tägigen Krankenhausaufenthaltes abstellen. Ferner sind in aller Regel Krankentransport- und Überführungskosten in die Reisekrankenversicherung bei Flügen eingeschlossen. In medizinischen Notfällen stehen rund um die Uhr besetzte Notrufzentralen zur Verfügung, die Informationen zur medizinischen Behandlung im Reiseland geben und auch den Kontakt zu Krankenhäusern oder Ärzten im Ausland herstellen.
Krankheitsbedingter Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Reiseunterbrechung
Bei plötzlicher, schwerer Erkrankung, die eine Reise unmöglich, unzumutbar oder nur verspätet möglich macht, ersetzt die eingeschlossene Reiserücktrittsversicherung die eventuelle Stornierungskosten bzw. die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise. Bei gesundheitsbedingtem Reiseabbruch wird innerhalb der ersten Reisehälfte, spätestens aber bis zum achten Reisetag der gesamte Reisepreis erstattet. Außerdem werden bei krankheitsbedingter Unterbrechung von Kreuzfahrten oder Rundreisen die Nachreisekosten ersetzt, die erforderlich sind, um die Reisegruppe wieder zu erreichen.
Unfallversicherung
Ist in die Reisekrankenversicherung für Flug – Reisen eine Unfallversicherung eingeschlossen, so zahlt die Versicherung bei eingetretenen Invaliditätsfällen eine Entschädigungszahlung. Bei einer Reisekrankenversicherung bei Flügen kann der unfallbedingte Versicherungsschutz auf Unfälle beschränkt sein, die ein Fluggast im Zusammenhang mit dem eines Flugzeuges erleidet.
Versicherungsausschlüsse
Der Versicherungsschutz einer Reisekrankenversicherung Auto gilt aber regelmäßig nicht bei zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages bekannten oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Versicherungsvertragsabschluss behandelten Krankheiten. Reisekrankenversicherungen für Auto – Reisen beinhalten eine Autoreiseschutzbriefversicherung, die bei Autounfällen z. B. Hilfeleistungen am Schadensort organisiert oder mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Selbstbehalte trägt. Manche Reisekrankenversicherung Flug schützt auch bei Gesundheitsschädigung aufgrund von Kriegsereignissen, Unruhen oder Pandemien, während andere Versicherer hierfür Ausschlüsse vorsehen.
Selbstbehalt
Einige Reisekrankenversicherungen für Auto – Reisen leisten ohne jeden Selbstbehalt des Versicherten, während andere Reisekrankenversicherungen bei allen oder einigen Tarifen prozentuale oder betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung in Anrechnung bringen.
Maximale Reisedauer
Zudem ist der Versicherungsschutz bei jeder Reisekrankenversicherung Flug immer auf eine bestimmte maximale Reisedauer (z. B. auf 45 Tage) begrenzt. Ferner muss die Reisekrankenversicherung bei Flügen stets innerhalb einer bestimmten Frist vor Reiseantritt (z. B. 30 Tage) abgeschlossen werden.