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Kreditkarte mit Reisekrankenversicherung

Auf unserer Homepage erhalten Sie alles Wissenswerte zur Visa Card und Mastercard. Denn einen zuverlässigen Partner auf Reisen zu haben, sorgt für echte Entspannung.
Wenn Ihnen während Ihrer Reise etwas passiert oder wenn Sie Ihre Reise gar nicht erst antreten können, muss das nicht in einem Kostenfiasko enden. Hier finden Sie die richtige Versicherung für eine sichere und entspannte Reise.

Versicherungsleistungen einer Goldenen Kreditkarte

Die Visa Card Gold und die Mastercard Gold bieten Ihnen Versicherungsleistungen für Sie selbst, Ihre Begleitung und Ihre Kinder an.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung

  • Kostenersatz für Stornierung oder Abbruch einer Reise bis 10.000,- Euro
  • Selbstbehalt von 100,- Euro pro Reise

Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Übernahme aller Kosten für medizinische Behandlung inklusive Zahnarzt
  • Behandlung als Patient erster Klasse mit Wahl von Arzt und Krankenhaus
  • Rücktransport

Autoschutzbrief für Europa

  • Kostenübernahme bei Pannen, Bergung und Unterstellung Fahrzeug
  • Kostendeckung bei Weiter- und Rückfahrt, sowie Übernachtung
  • Fahrzeugtransport, Ersatzteilversand werden bezahlt

Reise-Notfallservice

  • Juristischer und medizinischer Notfallservice
  • Reisedokumenten-Notfallservice
  • Bargeldservice und Kreditkarten-Notfallservice

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Sicherheit rund um Ihren Urlaub genießen zu können, ist ganz einfach. Über unser Button „Zum Versicherungsvergleich>>“ gelangen Sie zu unserem Vergleichsrechner, welcher innerhalb weniger Sekunden für Sie die individuell passendste Versicherung errechnet. Ist die gewünschte Versicherung gefunden, kann diese im Anschluss bequem direkt online abgeschlossen werden.


Reisekrankenversicherung Visa 90

Da weltweit die Kreditkarten Mastercard und Visa Card die meist genutzten Kreditkarten sind, wird die Kreditkarte Reisekrankenversicherung am häufigsten genutzt. Doch die wenigsten sind sich dem bewusst. Daher werden meistens genutzt die Reisekrankenversicherung Mastercard und Reisekrankenversicherung Visa 90 Prozent der Urlaubsinteressenten erkundigen sich zuerst im Internet (http://www.hannover-zeitung.net/magazin/reisetravel/167909-90-prozent-der-deutschen-suchen-online-nach-urlaubsorten) und der Aspekt, eines ausreichenden Urlaubsschutzes, wird dabei oft unterschätzt.

Arten der Kreditkarten

Grundsätzlich werden zwei Kreditkartenarten unterschieden. Zum einen die Standardkarten, welche ausschließlich für den Zahlungsverkehr genutzt werden. Zum anderen werden Goldkarten vermehrt angeboten, da umfangreiche Versicherungsleistungen, neben dem reinen Abwickeln des Zahlungsverkehrs, heute immer wichtiger werden. Somit haben wir neben der Visa Card Standard und der Visa Card Gold auch die Mastercard Standard und die Mastercard Gold. Hier wollen wir uns mit den Versicherungen der Goldkarten befassen.

Reise-Versicherungsleistungen

Der erste wesentliche Punkt der Versicherungsleistung ist die Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung. Sofern Sie die Reise abbrechen oder stornieren müssen, werden die vollen Kosten übernommen. Der Höchstbetrag ist auf 5.000,- Euro pro Person, maximal 10.000,- Euro, begrenzt. Zwischen 100,- Euro und zwanzig Prozent der Reisekosten müssen bei beiden Kreditarten als Selbstbehalt gezahlt werden. Ein weiterer Punkt ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. Für medizinisch notwendige Behandlungen werden alle Kosten übernommen, darin auch die Zahnarztkosten bis zu 300,- Euro und der Rücktransport. Mit der Visa-Card Reisekrankenversicherung und der Reisekrankenversicherungen Mastercard Gold werden Sie als Patient erster Klasse versorgt. Bei der Dauer des Versicherungsschutzes gehen beide Kreditkarten leicht auseinander. Bei der Mastercard Gold sind Sie bis zu sechzig Tagen geschützt, wobei die Visa Reisekrankenversicherung noch zwei Tage länger gibt. Ein weiterer Bestandteil ist der Autoschutzbrief für Europa. Beispiele für die Leistungen sind die Bergung und Unterbringung des Fahrzeuges. Auch Pannenhilfe, sowie Kosten der Weiterfahrt und Rückfahrt werden vollständig übernommen. Mietwagenkosten (bei Fahrzeugausfall oder den Fahrzeugtransport) und den Ersatzteileversand sind ebenso Versicherungsleistungen. Der Autoschutzbrief gilt für alle Fahrzeuge bis vier Tonnen und über fünfzig Kubikmeter.

Reise-Notfallservice

Vier Bereiche beinhaltet dieser Service. Im Rahmen des Juristischen Notfallservice erhalten Sie Hilfe, wenn Sie Rechtsanwälte, Dolmetscher oder Botschaften finden möchten. Welche ärztlichen Versorgungsmöglichkeiten vor Ort bestehen, rät Ihnen der Medizinischen Notfallservice. Die sprachliche Verständigung hat oberste Priorität. Hier inbegriffen ist die Organisation von Besuchen Ihrer Angehörigen, sofern dies für Ihr Wohlbefinden erforderlich ist. Ein drittes Leistungsmerkmal des Notfallservice ist der Kreditkarten-Notfallservice. Eine Kartensperre oder die Beschaffung einer neuen Karte wird hierdurch veranlasst. Sogar bei Verlust von Dokumenten erhalten Sie, durch den Reisedokumenten-Notfallservice, zuständige Stellen benannt. Ein Kontakt zu diesen wird auf Wunsch organisiert. Der vierte Bestandteil dieses Service ist der Bargeldservice. Hierbei erhalten Sie ein Darlehen bis 1.500,- Euro, wenn der Kontakt zu Ihrer Hausbank nicht hergestellt werden konnte.

Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder

Die Inanspruchnahme der Reiserücktrittskostenversicherung setzt die Nutzung der Karte bei Bezahlung voraus. Dann gilt diese für den Karteninhaber, den oder die Partner(in) und Kinder. Die Reisekrankenversicherung Visa und die Reisekrankenversicherung Mastercard, der Autoschutzbrief oder der Reise-Notfallservice können immer beansprucht werden. Es wird Ihnen mehr als nur eine Reisekrankenversicherung Kreditkarte geboten.

Rund-um-Versicherungsschutz

Egal ob Sie sich für die Reisekrankenversicherung Visa-Card oder die Mastercard Reisekrankenversicherung entscheiden möchten, es ist gut einen zuverlässigen Partner gefunden zu haben. Passende Versicherungen zum Thema und zu anderen erhalten Sie über uns blaues Feld „Zum Versicherungsvergleich>>“.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich