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Last Minute Reisekrankenversicherung

Für den Abschluss von Reisekrankenversicherungen gelten bestimmte Abschlussfristen, die eingehalten werden müssen. In der Regel muss die Reisekrankenversicherung

  • spätestens 30 Tage vor Reiseantritt
  • bei Buchung der Reise oder unmittelbar danach

abgeschlossen werden.

Reiseversicherung Last Minute

Einige Versicherer bieten sogenannte Reisekrankenversicherungen für Last Minute Reisen an, die an wesentliche kürzere Abschlussfristen gebunden sind. Hier gelten folgende Abschlussfristen:

  • ab 30 Tage vor Reisebeginn
  • vereinzelt bis zum Abreisetag

Reisekrankenversicherung nach Reiseantritt

In seltenen Fällen bieten Versicherer auch die Möglichkeit, die Reisekrankenversicherung nach Abreise abzuschließen. Hier gelten folgende Regeln:

  • der Versicherungsabschluss vom Urlaubsort aus muss spätestens innerhalb der
  • ersten Urlaubswoche erfolgen
  • der Reisende darf zu dem Zeitpunkt nicht krank sein und es darf auch keine
  • medizinische Behandlung vorgesehen oder vom Arzt angeraten sei

Versicherungsvergleich / Onlineabschluss

Mit dem internen online Vergleichsrechner lässt sich der persönliche Tarif ermitteln. Die gewünschten Leistungen können auch in Relation zu anderen Versicherungen dieser Art gesetzt werden. Über den blauen Button mit der Aufschrift „Zum Versicherungsvergleich >>“ gelangen Sie zu dem online Vergleichsrechner. Ein Onlineabschluss der Versicherung ist direkt möglich.


Auslandsreisen können für den Urlauber sehr teuer werden, wenn dieser im Urlaubsland erkrankt. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zwar auch Kosten bei Schadensfällen im Ausland, jedoch meist nur bis zur Höchstgrenze der in Deutschland für die erforderlichen medizinischen Behandlungen geltenden Sätze. Darüber hinaus greift die gesetzliche Krankenversicherung nur in EU-Ländern, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben. Daher ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung, die schon zu sehr günstigen Tarifen abgeschlossen werden kann, empfehlenswert. Sie deckt in der Regel alle erforderlichen Leistungen im Krankheitsfall ab und ist bis auf wenige Ausnahmen weltweit gültig. Je nach Anbieter sind Schadensfälle in Ländern wie Kanada oder den USA nicht automatisch versichert. Vor Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sollte man sich also unbedingt detailliert über die „Versicherungsbedingungen und den angebotenen Leistungsumfang“ informieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berücksichtigung der von den Versicherungen vorgegebenen „Abschlussfristen“, die eingehalten werden müssen, damit der Versicherungsschutz im Schadensfall gewährleistet ist. Es empfiehlt sich also, die Reisekrankenversicherung nach Buchung kurzfristig oder direkt mit Buchung der Reise abzuschließen.

Abschlussfristen

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist generell an bestimmte Abschlussfristen gebunden, die in der Regel bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt betragen. Das heißt, zwischen der Buchung der Reise und dem Tag der Abreise darf maximal dieser Zeitraum liegen. Es gibt jedoch je nach Versicherer „Sondervereinbarungen“, die den Abschluss einer Reisekrankenversicherung kurzfristig ermöglichen. Manche Versicherer bieten sogenannte Last Minute Reisekrankenversicherungen für kurzentschlossene Urlauber an. Diese besonderen Reisekrankenversicherung Last Minute Angebote sind eigens auf kurzfristig gebuchte Reisesonderangebote zugeschnitten und in Bezug auf Preis und Leistung oftmals sehr günstig.

Versicherungsvergleich

Wer kurzfristig eine Reiseschutzversicherung abschließen möchte, sollte die Angebote der Last Minute Reisekrankenversicherungen unbedingt vergleichen, denn je nach Anbieter unterscheiden sie sich in Bezug auf Tarife und Leistungsumfang manchmal erheblich. Einen „online Versicherungsvergleich“ kann man mit dem „Tarifrechner“, den die Betreiber dieser Internetseite anbieten, durchführen. Der Tarifrechner wird regelmäßig mit aktuellen Daten gespeist, so dass er stets auf dem neuesten Stand ist. Sofern Sie den online Versicherungsvergleich durchführen möchten, klicken Sie auf das blaue Feld „Zum Versicherungsvergleich“.

Reisekrankenversicherung nach Reiseantritt

Reisekrankenversicherungen müssen üblicherweise vor Reisebeginn „innerhalb der vorgegebenen Abschlussfristen“ abgeschlossen werden. Wer diese Fristen versäumt, kann das in der Regel nicht während der Reise nachholen, denn die meisten deutschen Versicherer weigern sich, einen Vertragsabschluss aus dem Ausland zu tätigen. Kürzere Abschlussfristen bieten aber beispielsweise die sogenannten Last Minute Reisekrankenversicherungen, die in manchen Fällen den Versicherungsabschluss sogar noch bis zum Abreisetag ermöglichen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung nach Reisebeginn ist zwar in den Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter nicht vorgesehen aber dennoch gibt es einige wenige Ausnahmen.Vereinzelte Anbieter ermöglichen nämlich tatsächlich den Abschluss einer Reisekrankenversicherung nach der Abreise, was für einen ganz kurzfristig geplanten Urlaub sehr praktisch sein kann. Zu beachten ist hierbei aber, dass die versicherte Person bei dem Abschluss der Reisekrankenversicherung nach Abreise nicht krank sein und auch keine Behandlung bevorstehen oder vom Arzt angeraten sein darf. Darüber hinaus sollte der verspätete Versicherungsabschluss vom Urlaubsort aus für die Reisekrankenversicherung nach Tagen abgeschlossen werden, spätestens aber innerhalb der ersten Urlaubswoche. Andernfalls verweigern die Versicherer die Aufnahme in der Regel.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich