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Private Reisekrankenversicherung

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Durch die Leistungseinschränkung der Krankenkassen ist es gesetzlich Versicherten möglich, mit einer Reisekrankenversicherung privat versichert zu sein. Aber auch für privat Vollversicherte kann sich der Abschluss lohnen.

Leistungen

  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Kostenübernahme für Behandlungen (auch akute Zahnbehandlungen oder Reparatur von Zahnersatz), Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
  • Leistungen beim medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport
  • Behandlung nach den Grundsätzen eines Privatpatienten

Ausschlüsse bestehen bei

  • Chronisch kranken Urlaubern, wenn der Krankenhausaufenthalt aufgrund ihrer Erkrankung erforderlich wird.
  • Die Auslandsreise speziell für eine Arztbehandlung angetreten wird

Eine Reisekrankenversicherung für Privatversicherte ist wichtig, wenn

  • ein Krankenrücktransport in vollem Umfang abgesichert werden soll
  • eine lange Urlaubsreise in Planung ist

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Grundsätzlich sollten vorab mittels dem internen Vergleichsrechner die Leistungen mit den Tarifen der jeweiligen Gesellschaften in Relation gesetzt werden, um die beste Absicherung zu finden.

 


 

Die private Reisekrankenversicherung bietet einen Krankenschutz auf Auslandsreisen. Wer gesetzlich versichert ist, besitzt zwar eine gewisse Absicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse, die jedoch lediglich auf Reisen ins europäische Ausland gültig ist und dabei Versorgungslücken beinhaltet. Hier ist die private Reisekrankenversicherung besonders anzuraten. Voll privatversicherte Personen benötigen im Normalfall keine Reisekrankenversicherung für Privatversicherte, es sei denn, sie streben einen länger andauernden Auslandsaufenthalt an. Dann sollten auch sie als Privatversicherter eine Reisekrankenversicherung abschließen.

Die „Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen“

Bei Reisen ins europäische Ausland sowie den Mittelmeeranrainerstaaten besteht ein Kooperationsvertrag mit den Krankenkassen. Dieser besagt, dass während einer Urlaubsreise Leistungen im Krankheitsfall erbracht werden. Allerdings ist hier die erste Versorgungslücke vorhanden, denn es werden nur die Kosten in der Höhe übernommen, wie es in Deutschland der Fall wäre. Da ausländische Ärzte meistens höhere Tarife abrechnen, muss der Reisende die Differenz aus der eigenen Tasche entrichten. Dies gilt auch für medizinisch notwendige Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Bei unaufschiebbaren Zahnbehandlungen erfolgt keine Kostenübernahme, es sei denn, es handelt sich um Kinder oder Jugendliche. Ebenso wird keine Leistung erbracht, wenn ein Krankenrücktransport medizinisch erforderlich und sinnvoll ist. Allerdings ist es möglich, auf Reisen mit einer Reisekrankenversicherung privat abgesichert zu sein.

Mit der Reisekrankenversicherung privat versichert

Zu den „Leistungen“ der Privatpatienten Reisekrankenversicherung zählt die freie Arzt- sowie Krankenhauswahl am Urlaubsort. Dabei werden die tatsächlichen Behandlungskosten übernommen. Dies jedoch erst nach Vorleistung der Krankenkasse. Bei einer akuten Schmerzbehandlung oder einer notwendigen Reparatur des Zahnersatzes übernimmt die Reisekrankenversicherung die Kosten sofort. Ebenso werden alle anfallenden Kosten für einen Reiserücktransport übernommen, sofern dieser vom behandelnden Arzt am Urlaubsort als medizinisch vertretbar und sinnvoll erachtet wird.

„Ausschlüsse“ in der Reisekrankenversicherung

Durch die Reisekrankenversicherung erfolgt eine Kostenübernahme, wenn eine akute Krankheit auftritt. Chronisch kranke Reisende genießen keinen Versicherungsschutz, wenn sie aufgrund ihrer bereits vorliegenden Erkrankung ins Krankenhaus müssen. Ebenso werden keine Kosten übernommen, wenn speziell für eine Arztbehandlung die Reise ins Ausland angetreten wird. 

Die „Reisekrankenversicherung für Privatpatienten“

Privat Krankenversicherte werden bereits Leistungen auf Auslandsreisen im Versicherungsschutz inbegriffen haben. Dieser erstreckt sich auf Reisen innerhalb Europas. Eine Begrenzung des Zeitraums von bis zu einem Monat gilt auf Reisen außerhalb Europas. Je nach Vertrag lässt sich dieser Schutz jedoch ausweiten. Somit ist eine spezielle Reisekrankenversicherung für Privatpatienten im Normalfall nicht notwendig. Allerdings ist in vielen Tarifen mit Auslandsschutz der Krankenrücktransport nicht inbegriffen. Sollte eine Kostenübernahme vorhanden sein, dann erstreckt sich dieser lediglich auf die Mehrkosten, die über die planmäßige Rückreise hinausgehen. Um dennoch eine Absicherung zu erhalten, ist es sinnvoll, als Privatversicherter eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Weiterhin lässt sich eine eventuelle Zahlung des Selbstbehalts vermeiden und eine mögliche Beitragsrückerstattung wird nicht gefährdet. 

Lange Privatreisen

Wird eine längere Privatreise geplant, dann ist der Krankenschutz mit den Reisekrankenversicherung Policen für lange Privatreisen gewährleistet. Hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende gesetzlich oder privat versichert ist. Denn die Reise darf bei gesetzlich Versicherten 42 Tage und bei privat Vollversicherten maximal zwei Monate nicht überschreiten. 

Kosten berechnen & Anbieter vergleichen

Mit Hilfe des internen Vergleichsrechners kann jeder Versicherte die Reisekrankenversicherung finden, die zu seinen individuellen Bedürfnissen passt. Hierbei ist auf das Verhältnis zwischen Tarif und Leistung zu achten.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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