Nicht nur für Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht. Laut den gültigen Gesetzen ist die Reisekrankenversicherung für Ausländer vorgeschrieben. Unterschieden wird hierbei aber zwischen einer Reisekrankenversicherung für Besucher und einer Krankenversicherung für Personen, die sich über einen längeren Zeitraum und zu beruflichen Zwecken in Deutschland aufhalten. In Deutschland lebende Personen können für Besucher die Reisekrankenversicherung beantragen und diesen so den für den Aufenthalt notwendigen Versicherungsschutz gewährleisten. Abhängig vom Ursprungsland muss der ausländische Gast bereits zur Visumsausstellung und somit zur Einreise eine Bestätigung über die vorhandene Krankenversicherung vorlegen. Wenn für die Reise die Krankenversicherung für Ausländer abgeschlossen wird, wird diese von den Versicherungsgesellschaften als sogenannte Incoming Police angeboten.
Anbieter und Tarife
Die Incoming Reisekrankenversicherung für ausländische Besucher kann nicht bei allen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden. Reisekrankenversicherungen für Ausländer in Deutschland werden überwiegend von Spezialversicherern angeboten. Deren Haupttätigkeitsfeld liegt im Vertrieb von Auslands- und Reisekrankenversicherungen für deutsche Bürger und für Ausländer in Deutschland. Die angebotenen Reisekrankenversicherungen für Ausländer unterscheiden sich nur geringfügig in den enthaltenen Leistungen. Ausschlaggebend bei der Auswahl einer Incoming Versicherung und dem Abschluss der Versicherung ist der Zweck der Reise. Die Versicherungsgesellschaften und auch der ADAC bieten die Reisekrankenversicherung für Besucher an, die einen privaten Aufenthalt innerhalb Deutschlands planen. Zudem gibt es Versicherungstarife, die auf den Aufenthalt als Au-pair ausgelegt sind. Nahezu alle namhaften deutschen Krankenversicherer bieten eigene Tarife für ausländische Studenten an, die ein Semester oder einen Teil ihres Studiums an einer deutschen Hochschule absolvieren. In allen angebotenen Versicherungspolicen für ausländische Besucher in Deutschland ist die Kostenübernahme bei ambulanten und stationären Behandlungen integriert. Darüber hinaus ist der medizinisch vertretbare Rücktransport des Versicherungsnehmers in dessen Heimatland im Leistungsumfang enthalten.
Antrag und Frist
Generell kann jede in Deutschland lebende Person für ausländische Gäste eine Reisekrankenversicherung beantragen. Der Antrag auf eine Reisekrankenversicherung für Besucher der Bundesrepublik Deutschland kann bei der Mehrzahl der Anbieter direkt über das Internet gestellt werden. Hierfür sind nur wenige Daten nötig, die zu versichernde Person betreffen. Wer für ausländische Gäste eine Reisekrankenversicherung beantragen will, muss die persönlichen Daten angeben können und die Dauer der Reise. Die meisten Incoming Reisekrankenversicherungen werden als Einmalpolice angeboten und auf die Dauer des Aufenthalts abgestimmt. Aufgrund der Nachweispflicht zur Visumsausstellung ist es ratsam, die Reisekrankenversicherung für Besucher bereits im Vorfeld zu beantragen. Die dann ausgestellte Versicherungsbestätigung muss zur Ausstellung des Einreisevisums vorgelegt werden. Es ist aber auch möglich, die Incoming Reisekrankenversicherung nach der Einreise in Deutschland zu beantragen. Hierbei ist in der Regel eine Frist von vier Wochen festgelegt. Der Antrag auf eine Incoming Reisekrankenversicherung kann von in Deutschland lebenden Personen für den ausländischen Besuch ebenso gestellt werden wie von Firmen und Gewerbekunden für ihre ausländischen Mitarbeiter.