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Reisekrankenversicherung für Auto

Versicherungsleistungen

  • Schutz bei Unfällen und Krankheiten auf Reisen
  • Kombination der Reisekrankenversicherung möglich
    • mit Reiserücktritt-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und/oder Notfallversicherung
  • Absicherung von Auslandsreisen
    • teilweise auch Schutz auf Inlandsreisen
  • mögliche Versicherungsleistungen
    • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
    • unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel
    • Medikamente und Verbandmittel
    • Massagen, Krankengymnastik und Inhalationen
    • schmerzstillende Zahnbehandlungen
    • Krankenhaustagesgelder
    • Arzneimittelversand
    • Übernachtungskosten für Begleitpersonen Minderjähriger
    • Reisebetreuung Minderjähriger
    • Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern

Notfallversicherung und Transportversicherung

  • Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten
  • Krankentransport zum Krankenhaus
  • Rücktransport zum Wohnort oder zu wohnortnaher Klinik
  • Überführungskosten im Todesfall
  • bei Reisekrankenversicherungen Auto: Hilfeleistung am Schadensort bei Autounfällen 
  • ständig besetzte Notrufzentralen

Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reiseunterbrechung 

  • bei schwerer Erkrankung, die die Reiseaufnahme/Reisefortsetzung unmöglich macht:
    • Ersatz von Stornokosten
    • Ersatz von Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
    • bei Reiseabbruch: vollständiger oder teilweiser Ersatz des Reisepreises
    • bei Reiseunterbrechung: Übernahme von Nachreisekosten

Unfallversicherung

  • Entschädigungszahlung bei Invalidität
  • bei Reisekrankenversicherung Flug: eventuell beschränkt auf Fluggastunfälle im Zusammenhang mit der Flugzeugbenutzung 

Versicherungsausschlüsse

  • Krankheiten, die bereits zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt waren
  • Krankheiten, die kurz vor dem Versicherungsabschluss behandelt wurden
  • z. T. keine Versicherung bei Kriegsereignissen und Pandemien

Selbstbehalt

  • unterschiedliche Tarife: ohne Selbstbehalt sowie mit prozentualem oder betragsmäßigem Selbstbehalt

Maximale Reisedauer

  • Versicherungsschutz gilt nur für eine jeweils vereinbarte maximale Reisedauer.

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reisekrankenversicherungen für Auto- und Flugreisen lassen sich in individuellen Versicherungspaketen zusammenstellen. Tarifrechner schaffen einen objektiven Überblick über die verschiedenen Angebote. Die günstigste Reisekrankenversicherung können Sie über unseren Tarifrechner ermitteln, den Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ erreichen.

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Mit speziellen Reisekrankenversicherungen können die besonderen Risiken auf Flug- und Autoreisen abgesichert werden.

Versicherungsleistungen

Eine Reisekrankenversicherung für Flug – Reisen und Autoreisen schützt umfassend durch eine Kombination mit Reiserücktritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und/oder einer Notfallversicherung. Die Reisekrankenversicherung Flug deckt auf Auslandsreisen, zuweilen aber auch auf Inlandsreisen (allerdings mit regelmäßig eingeschränktem Leistungsspektrum) Krankheits- und Unfallrisiken ab. Sie leistet Kostenersatz z. B. für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel, ärztlich verschriebene Medikamente und Verbandmittel, Massagen, Krankengymnastik und Inhalationen sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen. Außerdem werden teilweise Krankenhaustagegelder bei stationärem Klinikaufenthalt gezahlt. Einige Reisekrankenversicherungen Auto tragen einen notwendigen Arzneimittelversand, Übernachtungskosten für Begleitpersonen Minderjähriger im Krankenhaus (z. T. bis Vollendung des 18. Lebensjahres, teilweise aber auch nur bis zum 12. Lebensjahr) und die Reisebetreuung Minderjähriger. 

Notfallversicherung und Transportversicherung

Zum Versicherungsbaustein Notfallversicherung gehören aufgrund eines Unfallgeschehens notwendige Bergungs-, Rettungs- und Suchkosten und eine vollständige Kostenübernahmeerklärung gegenüber ausländischen Krankenhäusern, um eine zeitnahe Aufnahme einer notwendigen Krankenbehandlung zu erleichtern. Auch die Rücktransportkosten an den Wohnort oder zu einem wohnortnahen Krankenhaus werden ersetzt, wobei einige Versicherungen nicht auf eine medizinische Notwendigkeit des Rücktransportes, sondern z. B. auf das Erfordernis eines 5- oder 14-tägigen Krankenhausaufenthaltes abstellen. Ferner sind in aller Regel Krankentransport- und Überführungskosten in die Reisekrankenversicherung bei Flügen eingeschlossen. In medizinischen Notfällen stehen rund um die Uhr besetzte Notrufzentralen zur Verfügung, die Informationen zur medizinischen Behandlung im Reiseland geben und auch den Kontakt zu Krankenhäusern oder Ärzten im Ausland herstellen.

Krankheitsbedingter Reiserücktritt, Reiseabbruch oder Reiseunterbrechung 

Bei plötzlicher, schwerer Erkrankung, die eine Reise unmöglich, unzumutbar oder nur verspätet möglich macht, ersetzt die eingeschlossene Reiserücktrittsversicherung die eventuelle Stornierungskosten bzw. die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise. Bei gesundheitsbedingtem Reiseabbruch wird innerhalb der ersten Reisehälfte, spätestens aber bis zum achten Reisetag der gesamte Reisepreis erstattet. Außerdem werden bei krankheitsbedingter Unterbrechung von Kreuzfahrten oder Rundreisen die Nachreisekosten ersetzt, die erforderlich sind, um die Reisegruppe wieder zu erreichen.

Unfallversicherung

Ist in die Reisekrankenversicherung für Flug – Reisen eine Unfallversicherung eingeschlossen, so zahlt die Versicherung bei eingetretenen Invaliditätsfällen eine Entschädigungszahlung. Bei einer Reisekrankenversicherung bei Flügen kann der unfallbedingte Versicherungsschutz auf Unfälle beschränkt sein, die ein Fluggast im Zusammenhang mit dem eines Flugzeuges erleidet.

Versicherungsausschlüsse

Der Versicherungsschutz einer Reisekrankenversicherung Auto gilt aber regelmäßig nicht bei zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages bekannten oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Versicherungsvertragsabschluss behandelten Krankheiten. Reisekrankenversicherungen für Auto – Reisen beinhalten eine Autoreiseschutzbriefversicherung, die bei Autounfällen z. B. Hilfeleistungen am Schadensort organisiert oder mit der Kfz-Haftpflichtversicherung vereinbarte Selbstbehalte trägt. Manche Reisekrankenversicherung Flug schützt auch bei Gesundheitsschädigung aufgrund von Kriegsereignissen, Unruhen oder Pandemien, während andere Versicherer hierfür Ausschlüsse vorsehen.

Selbstbehalt

Einige Reisekrankenversicherungen für Auto – Reisen leisten ohne jeden Selbstbehalt des Versicherten, während andere Reisekrankenversicherungen bei allen oder einigen Tarifen prozentuale oder betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung in Anrechnung bringen.

Maximale Reisedauer

Zudem ist der Versicherungsschutz bei jeder Reisekrankenversicherung Flug immer auf eine bestimmte maximale Reisedauer (z. B. auf 45 Tage) begrenzt. Ferner muss die Reisekrankenversicherung bei Flügen stets innerhalb einer bestimmten Frist vor Reiseantritt (z. B. 30 Tage) abgeschlossen werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich