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Reisekrankenversicherung für Beamte und Zahnärzte

Beamte, Zahnärzte und viele andere Berufsgruppen genießen hier in Deutschland einen speziellen Versicherungsschutz mit sehr günstigen Tarifen. Beamte erhalten eine Beihilfe, Ärzte und Zahnärzte profitieren von günstigen Medizinertarifen. Trotzdem ist eine Absicherung im Krankheitsfall auf Reisen unabdingbar. Sie muss den individuellen Versicherungsschutz in Deutschland ergänzen und eine sinnvolle Absicherung ergeben.

Die Leistungen im Überblick

  • Vor jedem Vertragsabschluss steht eine Bedarfsanalyse
  • Sie ergibt, für welches Land und für welche Reisedauer Versicherungsschutz nötig ist
  • Nach der Bedarfsermittlung folgt der neutrale Preis-Leistungs-Vergleich

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Der Vergleich wird am schnellsten mit einem Online-Tarifrechner durchgeführt. Er ermittelt mit wenigen Eingaben eine kompakte Übersicht der passenden Tarife mit den günstigsten Preisen. Aus einem Tarifrechner unter dem blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ heraus ist der Online-Abschluss mit wenigen persönlichen Daten möglich. Der Versicherungsschutz greift sofort mit dem Online-Abschluss und ist der sicherste Weg zum schnellen Vertragsabschluss.

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Beamte, Ärzte und Zahnärzte, aber auch unterschiedlichste andere Berufsgruppen haben besondere Anforderungen an ihren Versicherungsschutz. Dies gilt umso mehr, wenn sie sich für einige Zeit im Ausland aufhalten und längere Zeit auf Reisen sind. Für jede dieser Berufsgruppen gelten besondere Regeln, deshalb empfiehlt es sich, bei der Prüfung des Krankenversicherungsschutzes und bei der Auswahl der Reisekrankenversicherung immer auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Eine sorgfältige Bedarfsanalyse vor dem Vertragsabschluss ist deshalb gerade bei diesen Berufsgruppen von großer Bedeutung.

Die Reisekrankenversicherung für Beamte

Eine Reisekrankenversicherung Beamte ist relativ leicht abzuschließen. Beamte sind beihilfeberechtigt, das bedeutet, sie erhalten einen Zuschuss ihres Dienstherren zu ihren Krankheitskosten. Damit ist eine rudimentäre Basisabsicherung garantiert. Eine darüber hinaus gehende Versicherung für den Krankheitsfall muss als separate private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Dafür bieten viele Krankenversicherer sogenannte Beihilfetarife an. Da diese Beihilfetarife nur einen Ausschnitt aus dem gesamten Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung bieten, sind sie äußerst günstig. Beamte genießen somit einen hochwertigen Versicherungsschutz, der vergleichsweise preiswert ist. Die Reisekrankenversicherung Beamte macht hier keine Ausnahme. Eine Beamten Reisekrankenversicherung ist wie jeder andere Beihilfetarif auch bei den einschlägigen Krankenversicherern abzuschließen, die bevorzugt Beihilfetarife im Angebot haben. Ein sorgfältiger Tarifvergleich vor dem Abschluss der Beamten Reisekrankenversicherung ist angeraten. 

Zahnärzte auf Reisen

Zahnärzte kommen in den Genuss besonderer Tarife, die eine Reihe von Krankenversicherern für Mediziner anbieten. Sie sind sehr günstig, da man nach herrschender Meinung davon ausgeht, dass Mediziner verstärkt auf ihre Gesundheit achten und somit sehr geringe Krankheitskosten verursachen werden. Folglich sind auch ihre Versicherungsprämien recht niedrig. Eine Reisekrankenversicherung Zahnärzte wird bevorzugt bei einem der Anbieter mit solchen Medizinertarifen abgeschlossen. Alternativ können Zahnärzte die Deutsche Ärzteversicherung ansprechen. Sie arbeitet mit der Deutsche Ärzte Finanz zusammen, die wichtige Versicherungen wie eine Reisekrankenversicherung Zahnärzte im Programm haben. 

Reisekrankenversicherung für spezielle Berufsgruppen

Über die Beamten und die Zahnärzte hinaus gibt es eine Reihe von weiteren Berufsgruppen, die einen besonderen Versicherungsschutz auf Reisen benötigen. Eine solche Reisekrankenversicherung für verschiedene Berufsgruppen muss immer auf den individuellen Versicherungsbedarf ausgerichtet sein. So haben Freiberufler auf Reisen unter Umständen einen anderen Absicherungsbedarf als Wissenschaftler, die längere Zeit auf Forschungsreisen sind. In jedem Fall muss der Versicherungsbedarf für eine Reisekrankenversicherung für verschiedene Berufsgruppen individuell analysiert werden. Darauf aufbauend wird man eine geeignete Krankenversicherung zu vernünftigen Preisen suchen. 

Der schnelle Weg zum Versicherungsvergleich

Unabhängig davon, ob man eine Beamten Reisekrankenversicherung, eine Reisekrankenversicherung Zahnärzte oder eine Reisekrankenversicherung für verschiedene Berufsgruppen sucht, ist immer zuerst der individuelle Versicherungsbedarf zu ermitteln. Hat man festgelegt, für welches Land und für welche Aufenthaltsdauer die Reisekrankenversicherung für verschiedene Berufsgruppen gelten soll, ist mit diesen Angaben ein Versicherungsvergleich durchzuführen. Er wird mit wenigen Eingaben identifizieren, welche Reisekrankenversicherung Beamte oder welche Reisekrankenversicherung Zahnärzte die besten Leistungen bei soliden Preisen bietet. Dazu verwendet man einen Online-Rechner. Der Tarifrechner ermittelt in einer kompakten Übersicht die passenden Tarife und stellt sie in einem transparenten Überblick zusammen. Aus dem Versicherungsrechner heraus kann man einen Vertrag sofort online abschließen. Das garantiert einen sofortigen Versicherungsschutz auf Reisen, wenn es einmal schnell gehen muss. Der Versicherungsvergleich wird mit Hilfe des blauen Buttons „Zum Versicherungsvergleich“ aufgerufen.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

Reisekranken-Versicherungen im Vergleich