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Reisekrankenversicherung für Deutschland

Eine Reise Krankenversicherung nach Deutschland ist für ausländische Besucher Deutschlands verbindlich vorgeschrieben und sollte an die individuellen Bedürfnissen angepasst sein.

Erfordernis einer Reisekrankenversicherung:

  • Voraussetzung für eine Einreise nach Deutschland
  • Absicherung von 30.000 € für Rücktransport in das Heimatland und für medizinische Notfallversorgung

Gäste, Touristen, Besuchergruppen

  • Versicherungslaufzeiten zwischen wenigen Tagen und einem halben Jahr
  • zeitliche Abdeckung des vorgesehenen Aufenthalts erforderlich
  • Sicherstellung ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Behandlung
  • Rücktransportkosten in das Heimatland
  • Staffelung der Beiträge nach Aufenthaltsdauer und häufig nach Alter des Reisenden

Studenten, Praktikanten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler

  • mehrjährige Versicherungslaufzeit (z. B. bis zu 4 Jahren)
  • Möglichkeit zwischenzeitlicher Kündigung (wichtig insb. bei vorzeitiger Rückkehr in das Heimatland)
  • Zu empfehlen ist die Vereinbarung einer möglichst langen Laufzeit (da der Versicherer nicht zur Zustimmung zu einem etwaigen Verlängerungsantrag verpflichtet ist)
  • Höchsteintrittsalter ist zu beachten.
  • Die Versicherungsprämie variiert nach Leistungsausgestaltung, Versicherungslaufzeit und Alter des Versicherungsnehmers.

Aupairs

  • relativ niedriges Höchsteintrittsalter (z. B. 35 Jahre)
  • mehrjährige Versicherungslaufzeiten möglich (bis zu 5 Jahren)
  • Im Anschluss an Aupair-Reisekrankenversicherung kann zumeist z. B. eine Reisekrankenversicherung für Studenten angeschlossen werden.
  • Die Höhe der Versicherungsprämie hängt insb. vom gewählten Versicherungspaket ab.

Langzeitaufenthalte in Deutschland (z. B. als Arbeitnehmer)

  • Oft ist eine Minimallaufzeit von einem Jahr und eine mehrjährige Maximallaufzeit (z. B. 5 Jahre) vorgesehen.
  • Zu empfehlen ist die Vereinbarung einer möglichst langen Versicherungslaufzeit, da keine Zustimmungspflicht des Versicherers bei Verlängerungsantrag besteht.
  • Kündigungsrecht bei vorzeitiger Rückkehr in das Heimatland
  • Höchsteintrittsalter oft über 70 Jahre
  • Die Monatsprämie ist vor allem altersabhängig (Minderjährige: ca. 50 €, Erwerbtätige: ca. 70 €; Rentenalter: ca. 250 €, bei zusätzlichen Leistungspaketen bis zu 370 €)

Anbieter vergleichen & Kosten berechnen

Reisekrankenversicherungen für Deutschland besuchende Ausländer sind in verschiedenen Tarifvarianten verfügbar und mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen ausgestattet. Da der Versicherungsbedarf zudem vom individuellen Reisezweck bestimmt wird, sollten die vorhandenen Versicherungsangebote mittels eines Tarifrechners genau miteinander verglichen werden. Mit unserem Tarifrechner, zu dem Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ gelangen, können Sie die für Sie am besten geeignete und günstigste Reisekrankenversicherung für Deutschland auswählen.


Eine Reise Krankenversicherung nach Deutschland ist für ausländische Besucher Deutschlands nicht nur verbindlich vorgeschrieben, sondern sollte auch den individuellen Bedürfnissen bestmöglich entsprechen.

Das Erfordernis einer Reisekrankenversicherung

Jeder in den sogenannten Schengen-Raum (zu dem alle EU-Länder und die Schweiz, nicht aber Großbritannien, Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern gehören) einreisende Ausländer benötigt nach der EG-Verordnung 810/2009 eine Reisekrankenversicherung über mindestens 30.000 €, die einen Krankenrücktransport in das Heimatland und eine medizinische Notfallbehandlung absichert, um ein Visum zu erhalten oder bei Visumfreiheit einreisen zu dürfen.

Die Formen einer Reisekrankenversicherung für Ausländer

Je nach Dauer und Zweck des Aufenthaltes in Deutschland werden Reise Krankenversicherungen nach Deutschland für ausländische Besucher und Touristen, Studenten, Wissenschaftler, Aupairs sowie Arbeitnehmer angeboten.

Gäste, Touristen und Besuchergruppen

Eine Deutschland Reisekrankenversicherung für ausländische Gäste, Touristen oder Besuchergruppen wird bereits für Versicherungslaufzeiten ab 8 Tagen und bis zu einem halben Jahr angeboten. Es ist eine Versicherung wählen, die neben den Rücktransportkosten ambulante und stationäre sowie zahnärztliche Behandlungen vorsieht und die vorgesehene Verweildauer in Deutschland vollständig abdeckt. Bei Reisekrankenversicherungen sind die Beiträge häufig nach Alter gestaffelt und können ohne Altersaufschlag bei einem achttägigen Aufenthalt in Deutschland etwa 15 € und bei einem sechsmonatigen Verbleib etwa 200 € betragen.

Studenten, Praktikanten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler

Für Studenten, Praktikanten, Sprachschüler oder Gastwissenschaftler bieten Versicherer eine spezielle Deutschland Reise Krankenversicherung an, die entsprechend einer vorgesehenen Studiendauer z. B. mit vierjähriger Laufzeit und zwischenzeitlichen Kündigungsmöglichkeiten abgeschlossen werden kann. Da die Ablehnung von Anträgen auf Verlängerung einer Krankenversicherung möglich ist, empfiehlt sich die Wahl der maximal möglichen Versicherungsdauer, zumal zwischenzeitliche Kündigungsmöglichkeiten für den Versicherungsnehmer regelmäßig vorgesehen sind. Für die studentische Form der Reisekrankenversicherung für Deutschland wird häufig ein Höchstaufnahmealter festgelegt. Je nach Ausgestaltung der Versicherungsleistungen (z. B. Einbeziehung einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung), Laufzeit der Versicherung und Alter des Versicherungsnehmers fallen die Monatsprämien (etwa zwischen 35 und 65 €) unterschiedlich aus.

Aupairs

Die für Aupairs vorgesehenen Reisekrankenversicherungen in Deutschland weisen zumeist ein niedrigeres Höchsteintrittsalter (z. B. von 35 Jahren) auf und können regelmäßig von einer eventuell anschließend benötigten studentischen Reisekrankenversicherung für Deutschland abgelöst werden. Es werden Versicherungslaufzeiten von bis zu 60 Monaten und Tarife mit verschiedenen Leistungspaketen angeboten, deren Monatsprämie zwischen 30 und 60 € liegt.

Reisekrankenversicherungen für Langzeitaufenthalte

Auf Langzeitaufenthalte abgestimmte Reisekrankenversicherungen in Deutschland (nicht nur für ausländische Arbeitnehmer) versichern regelmäßig auch Personen, die bereits über 70 Jahre alt sind. Während allerdings Minderjährige eine Monatsprämie von ungefähr 50 € und Ausländer im erwerbsfähigen Alter etwa von 70 € entrichten müssen, kann die monatliche Versicherungsprämie bei ausländischen Personen im Rentenalter 250 € betragen. Werden zusätzliche Versicherungsleistungen gewählt, so ist ein Monatstarif von 370 € möglich. Diese Deutschland Reisekrankenversicherung sieht oft Minimallaufzeiten von einem Jahr und Maximallaufzeiten (z. B. 5 Jahre) sowie Kündigungsmöglichkeiten bei vorzeitiger Rückkehr in das Heimatland vor. Da der Versicherer einem Antrag auf Verlängerung einer Deutschland Reise Krankenversicherung nicht zustimmen muss, sollte bei Versicherungsabschluss von vornherein eine möglichst lange Versicherungsdauer gewählt werden.

Häufig Gestellte Fragen

Krankenversicherung für Reisen: Ja oder Nein?

Eine Reisekrankenversicherung ist generell sehr zu empfehlen, da man im Ausland nur teilweise durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. In den sogenannten Schengen-Staaten (europäisches Ausland), werden die Kosten zwar im Krankheitsfall von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, reist man allerdings in Länder wie beispielsweise Ägypten oder Tunesien, dann ist man im Krankheitsfall überhaupt nicht versichert.

Welche Kosten werden von der Reisekrankenversicherung getragen?

Das variiert von Anbieter zu Anbieter. Man sollte sich auf jeden Fall im Vorhinein erkundigen, welche Kosten übernommen werden. In der Regel beinhaltet die Reisekrankenversicherung stationäre und ambulante Behandlungen, Verband- und Arzneimittel, bis hin zum Rettungsflug und Rücktransport nach Hause bei Lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht übernommen werden in der Regel Behandlungen in Verbindung mit Vorerkrankungen, Behandlungen von geistigen und seelischen Störungen, Behandlungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung, sowie vorsätzlich herbeigeführte Erkrankung, beispielsweise aufgrund von Drogenkonsum. Aber auch hier gilt: Es variiert von Anbieter zu Anbieter welche Kosten übernommen werden und welche nicht.

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