Der Umfang einer Reisekrankenversicherung und die darin enthaltenen Versicherungsleistungen sind in erster Linie von der Versicherungsgesellschaft abhängig. Versicherungsnehmer sollten für die Auslandsreise auf eine ausreichende Deckung der ambulanten Kosten, der stationären Unterbringung und der Transportkosten achten. Zudem ist es wichtig, dass die Reisekrankenversicherung eine Übernahme von Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall enthält. Für schwangere Reisende gibt es nur eine eingeschränkte Auswahl an Versicherungsanbietern, die dann auch Kosten für eine Geburt oder für Schwangerschaftsuntersuchungen übernehmen. Während deutsche Versicherungsnehmer die Deckungssumme ihrer Reisekrankenversicherung selbst wählen können, sind ausländische Besucher dazu verpflichtet, eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro abzuschließen.
Reiseschutzversicherung
Die häufig gestellte Frage: „Was beinhaltet die Reiseschutzversicherung“, kann nicht allgemein beantwortet werden. Eine Reiseschutzversicherung kann individuell auf die gebuchte Reise und insbesondere an die Bedürfnisse des Reiseteilnehmers angepasst werden. Eine Reiseschutzversicherung beinhaltet sowohl Versicherungspolicen für die Zeit vor dem Antritt der Reise und Versicherungspolicen für die gesamte Reisedauer. Die Reiseschutzversicherung wird in der Regel als Versicherungspaket angeboten und besteht hierbei aus einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, einer optionalen Reisegepäckversicherung, einer Reiseunfallversicherung und der sehr wichtigen Reisekrankenversicherung. Für Reisende bietet es sich stets an, die Komplettangebote der Reiseschutzversicherung näher zu betrachten. Häufig ist der Abschluss einer Reiseschutzversicherung mit enthaltener Reisekrankenversicherung zu günstigeren Beiträgen möglich, als der Abschluss gesonderter Einzelpolicen.
Unfall und Rettung
Unabhängig vom gewählten Reiseland sollte die Reisekrankenversicherung so gewählt werden, dass auch durch einen Unfall entstehende Kosten gedeckt sind. Dies betrifft insbesondere die Bergungskosten, die Rettungskosten und die Transportkosten nach einem Unfall im Ausland. Bei der Mehrzahl der Policen für die Reisekrankenversicherung sind Bergungskosten nach einem Unfall enthalten. In der Regel ist bei der Reisekrankenversicherung die Bergrettung nicht über die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Zusätzlich erbringt die Reisekrankenversicherung bei einem Unfall eine Leistung in Form der Einmalzahlung. Sowohl die Übernahme der Bergungskosten als auch die Einmalzahlung nach einem Unfall sind aber nur garantiert, wenn die Reisekrankenversicherung mit einer enthaltenen Unfallversicherung abgeschlossen wird. Dann leistet die Reisekrankenversicherung nach einem Unfall auch für die Invalidität des Versicherungsnehmers bis zur vereinbarten Summe oder erbringt eine Todesfallzahlung.
Schwangerschaft und Geburt
Nicht jede Reisekrankenversicherung garantiert die ausreichende Kostenübernahme für schwangere Versicherungsnehmer. Wer während der Schwangerschaft eine Reise antritt oder einen Auslandsaufenthalt plant, sollte hier die Versicherungsbedingungen genau prüfen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Reisekrankenversicherung für die Geburt und den damit verbundenen stationären Aufenthalt eine ausreichende Deckung aufweist. Zudem kann es hier wichtig sein, dass die abgeschlossene Reisekrankenversicherung die mit der Schwangerschaft verbundenen Untersuchungen auch während des Auslandsaufenthaltes übernimmt. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die bei der Reisekrankenversicherung eine Schwangerschaft und alle dadurch entstehenden Behandlungskosten über die Versicherungsbedingungen ausschließen. Hier sollte im Bedarf die gezielte Nachfrage erfolgen.
Zahnmedizinische Behandlung
Eine zahnmedizinische Behandlung verursacht auch im Ausland meist hohe Kosten. Versicherungsnehmer sollten daher nicht nur die Übernahme von stationären und ambulanten Kosten bedenken. Ebenso wichtig ist es, dass die Reisekrankenversicherung einen Zahnarzt und dessen geforderte Gebührensätze mit einer möglichst hohen Deckungssumme übernimmt. Häufig ist in der Reisekrankenversicherung der Zahnarzt enthalten. Hierbei werden aber nur Kosten für schmerzstillende Behandlungen und einfache Füllungen übernommen. Zudem wird von vielen Versicherungsgesellschaften eine sehr niedrige Höchsterstattungsgrenze festgelegt. Wenn der Versicherungsnehmer einen Zahnersatz trägt, sollte die Reisekrankenversicherung eine weitere Leistung erbringen. Wichtig ist hier, dass die Reisekrankenversicherung am Zahnersatz notwendige einfache Reparaturen übernimmt. Die Reparatur eines bereits vorhandenen Zahnersatzes ist meist vorhanden. Generell aber bietet keine Reisekrankenversicherung die Kostenübernahme für den Zahnersatz im Ausland, wenn der Versicherungsnehmer hier eine geplante Behandlung durchführen lässt.
Mindestdeckung
Um das Visum für einen ausländischen Gast zu beantragen, muss eine gültige Reisekrankenversicherung vorliegen. Hierbei muss die Reisekrankenversicherung 30000 Euro Mindestdeckungssumme aufweisen, um als für eine Visumsausstellung ausreichend angesehen zu werden. Wird die Reisekrankenversicherung mit 30.000 Euro Deckungssumme abgeschlossen, stellt die Versicherungsgesellschaft eine entsprechende Bestätigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde aus. Bei der Reisekrankenversicherung mit 30.000 Euro Mindestdeckung handelt es sich um die sogenannte Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher in Deutschland. Die Grundleistungen dieser Incoming Krankenversicherung entsprechend den Leistungen der Reise- und Auslandskrankenversicherung für deutsche Reisende. Generell enthält die Reisekrankenversicherung den Rücktransport des ausländischen Gastes in dessen Heimatland ebenso wie die Übernahme von anfallenden Behandlungskosten im ambulanten und stationären Bereich. Darüber hinaus sind bei dieser Reisekrankenversicherung der Zahnarzt und die Kostenübernahme durch die Reisekrankenversicherung bei Rückführung eines verstorbenen Versicherungsnehmers im Mindestumfang enthalten. Wird die Krankenversicherung mit einer integrierten Unfallversicherung abgeschlossen, dann ist bei einer Reisekrankenversicherung die Bergrettung enthalten. Zudem leistet die Reisekrankenversicherung bei Unfall nicht nur die entstehenden Behandlungskosten, sondern abhängig von der Police eine Einmalzahlung an den Versicherungsnehmer. Hierbei erfolgt eine Zahlung bei Tod durch Unfall oder aber die Zahlung einer Invaliditätssumme in Abhängigkeit vom Schweregrad.